Bürgermeister-Sprengel verfasst Resolution zum Kartellrechtsverfahren / "Wälder haben vielerlei Bedeutung"

Von Gerold Bächle

Löffingen/Hochschwarzwald. Der Beschlussentwurf des Bundeskartellamts über die Neuordnung der Waldwirtschaft in Baden-Württemberg haben nun den Bürgermeister-Sprengel veranlasst, eine Resolution zum Kartellrechtsverfahren der privat- und Kommunalwaldbesitzer im Hochschwarzwald zu verfassen.

Hinter dieser Resolution stehen nicht nur die Bürgermeister Stefan Wirbser (Feldberg), Tobias Link (Löffingen), Armin Hinterseh (Titisee-Neustadt), Alexander Kuckes (Eisenbach), Josef Matt (Friedenweiler), Josef Habestroh (Breitnau), Klaus-Michael Tatsch (Hinterzarten), Reinhard Feser (Lenzkirch), Jürgen Kaiser (Schluchsee) und Manfred Kreutz (St. Märgen), sondern auch die Forstbetriebsgemeinschaften Hochschwarzwald mit Vorstand Christian Hauser, unterschrieben von Geschäftsführer Stefan Lehmann.

Die Verantwortlichen fordern, dass die bisherige Struktur der revierweisen Betreuung der Kommunal- und Privatwälder bestehen bleibt. Gemeinsam kämpfen sie dafür, dass auch weiterhin der Verkauf von Nadelstammholz – egal ob aus staatlichem, kommunalem oder privatem Besitz – durch den Landesbetrieb Forst BW bleibt. Doch gerade dies ist dem Kartellamt ein Dorn im Auge.

Die Wälder im Hochschwarzwald sind geprägt durch den Nadelmischwald. 45 Prozent dieses Waldes gehören den Kommunen, 34 Prozent ist Privatwald und 21 Prozent gehören dem Land. Dass der Wald für die Kommunen ein wichtiger Wirtschaftszweig ist, zeigen die Haushalte eindrucksvoll.

Doch die Wälder sind weitaus mehr als eine Einnahmequelle, betonen die Unterzeichner. "Die Wälder haben neben ihrer wichtigen Einkommensfunktion, insbesondere für die bäuerlichen Betriebe, eine sehr große Bedeutung für den Tourismus im Hochschwarzwald, kommen doch die meisten Touristen genau wegen des Waldes hier her." Nicht zu vergessen sei die große geschlossene Waldregion als Rückzugsgebiet und Wiederansiedlungsraum bedrohter Tier- und Pflanzenarten. Ein komplexes Aufgabenfeld, das die staatlichen beziehungsweise die Kreisförster bisher wahrnehmen. Von den 50 Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald haben nur 13 Gemeinden eigene Förster. Der interkommunale Forstbetrieb der Gemeinden Löffingen, Friedenweiler und Eisenbach gehört zu diesen Ausnahmefällen. Die Holznutzung in den Wäldern des Hochschwarzwaldes geschehe nach den Grundsätzen der waldbaulichen Notwendigkeit, so in der Resolution zu lesen. Kein Waldeigentümer könne es sich leisten, in seinem Wald Holz nach der gerade herrschenden Holznachfrage zu schlagen, da er mit erheblichen Folgeschäden rechnen müsse. Die unabhängigen und qualifizierten Förster kennzeichnen die Bäume, die wegen waldbaulicher Erfordernisse geschlagen werden müssen. Dabei gelte der Blick einem optimalen Erlös, ohne dabei Waldstruktur, Zuwachssituation und Wertschöpfung zu zerstören. Ob diese Kriterien von Selbstwerbeunternehmer ebenso im Fokus stehen, bezweifeln die Unterzeichner zu bezweifeln. "Aus diesen Gründen fordern wir, Verfasser des Briefes war Bürgermeister Wirbser, dass die bisherige Struktur der revierweisen Betreuung der Kommunal- und Privatwälder weiterhin bestehen bleibt. Das für den Kommunal- und Privatwald zuständige Forstamt und Revierleiter sollen als öffentlich für Beratung- und Betreuung beauftragte Einrichtung erhalten beziehungsweise umstrukturiert werden."