Gemeinderat: Drei Familien formulieren offenen Brief / Sorge um Wohnqualität / Appell an Gremium, Entscheidung zu überdenken

Löffingen (-/sri). In Löffingen regen sich kritische Stimmen im Vorfeld der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstag, 19. November, 19 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus, bei der bekanntlich über die Verpachtung des gemeindeeigenen Grundstücks an der Göschweiler Straße entschieden werden soll. Der Landkreis plant hierauf eine Gemeinschaftsunterkunft für 200 Flüchtlinge zu errichten, die dort 24 Monate wohnen sollen. Dazu gab es letzte Woche eine öffentliche Informationsveranstaltung.

Nun sprechen sich drei Löffinger Familien in einem offenen Brief an die Landrätin, Bürgermeister und Gemeinderat gegen das Vorhaben aus. Unterzeichnet haben das Schriftstück die Familien Frank Siefert, Petra und Alfred Rothweiler, sowie Margrit und Manfred Ruhland. Sie bemängeln unter anderem, dass der Gemeinderat sich für dieses Grundstück entschieden habe, ohne die Angrenzer, Nachbarn oder gar die Öffentlichkeit am Auswahlverfahren förmlich zu beteiligen. Argument des Kreises für diese "freiwillige" Mithilfe der Gemeinde, sei gewesen, dass der Kreis ansonsten, mangels eigener Einrichtungen oder Gelände in Löffingen, Privatgelände erwerben werde.

Das Grundstück grenze an die Göschweiler Straße und an diese Straße grenzt das Baugebiet "Reichberg", im Flächennutzungsplan als reines Wohnbaugebiet ausgewiesen, das für den Zentralort seit der Gemeindereform das entscheidende Neubau-Gebiet ist.

Das vom Gemeinderat für die Unterkunft gewählte Grundstück sei als Sondergebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen, wobei bei dieser Qualifizierung seinerzeit an eine Gemeinschaftseinrichtung für das Reichberggebiet gedacht gewesen sei und an eine Bebauung und Nutzung, bei der das unmittelbar angrenzende Naturschutzgebiet berücksichtigt werde.

Für das Vorhaben des Landkreises werde ein vorhabenbezogener Bebauungsplan erforderlich sein, bei dessen Aufstellung die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen seien. "Wir, die Unterzeichner und unsere Familien sind Eigentümer und Bewohner von Wohngebäuden, die zwar nicht an das Grundstück angrenzen, aber von diesem nur durch die Straße getrennt sind. Aufgrund der Nähe unserer Grundstücke zum Vorhabens-Grundstück sind wir als unmittelbar betroffene Nachbarn berechtigt, die besondere Schutzwürdigkeit unserer Rechtsgüter geltend zu machen. Gleiches dürfte für die Eigentümer gelten, die im Wohngebiet unmittelbar unterhalb der Göschweiler Straße ihre Wohnhäuser haben", schreiben die Familien.

Und weiter: "Bei Personen, die überwiegend mangels Arbeitserlaubnis auch tagsüber auf dem Gelände sind und bei lediglich 4,5 Quadratmeter eigener Wohnfläche sich nicht in ihrem Raum aufhalten oder betätigen können, führt dies dazu, dass das Gelände und die Anlage zu einem Störfaktor werden muss." Vom Gesamteindruck des Gebietes als Wohngebiet werde wenig übrig bleiben, der Wert der Immobilien werde entsprechend geringer werden. Die Unterzeichner kündigen auch an, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. An den Gemeinderat appellieren sie, die Entscheidung zur Verpachtung des Grundstücks zur Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft erst dann zu treffen, wenn abzusehen sei, welches Gelände dem Landkreis für sein Vorhaben zur Unterbringung von Flüchtlingen gegeben oder vermittelt werden könne. "Nach einer verbindlichen Verpachtung des Grundstücks an der Göschweiler Straße wäre es der Gemeinde nicht mehr möglich mit anderen Standortvorschlägen, wo gebaut werden kann, vermittelnd tätig zu werden", schreiben sie.

"Die Verwaltung wird diese Bedenken dem Gemeinderat vortragen und dann wird die Stadt in einer letzten Abwägung auf die Bedenken eine Antwort finden müssen", sagte dazu gestern Bürgermeister Tobias Link auf Anfrage.