Investitionen für St. Martin künftig über lang- und nicht mehr über kurzfristige Kredite

Löffingen (lim). Das Altenpflegeheim St. Martin benötigt zur Finanzierung des langfristig gebundenen Anlagevermögens ein Darlehen. Die Investitionstätigkeit der vergangenen Jahre wurde im Wesentlichen durch kurzfristige Kassenkredite gewährleistet. Der Stiftungsrat diskutiert hier nun eine Änderung.

Die Baarstadt scheidet als Kreditgeberkünftig aus

Die kurzfristigen Kassenkredite wurden bislang von der Stadt Löffingen zu Verfügung gestellt. Es gelte der Grundsatz, dass das langfristig gebundene Anlagevermögen, also die Investitionen, über langfristig zur Verfügung stehendes Kapital finanziert werden muss, so Bürgermeister Tobias Link. Darunter fallen etwa das Eigenkapital, Investitionszuschüsse und Darlehen.

In den vergangenen beiden Abrechnungsjahren wurden Deckungslücken über Kassenkredite gedeckt. So bestand zum Jahresende 2013 eine Deckungslücke von knapp 200 000 Euro, es wurde ein Kassenkredit von rund 236 000 Euro aufgenommen, zum Jahresende 2014 betrug die Deckungslücke rund 299 000 Euro, der Kassenkredit lag bei rund 327 000 Euro.

Zur Finanzierung des Wirtschaftsplanes 2014 sei eine Kreditaufnahme von 63 000 Euro im Wirtschaftsplan veranschlagt und von der Rechtsaufsichtsbehörde auch genehmigt worden, teilt die Stadtverwaltung mit. Im Wirtschaftsplan 2015 sei eine Darlehensaufnahme von 268 000 Euro veranschlagt, wobei etwa 199 000 Euro auf den Ausgleich der Unterfinanzierung aus Vorjahren entfallen und 69 000 auf die geplanten Investitionen des laufenden Jahres.

Aktuell seien zur Finanzierung der Investitionen zwei Darlehen in Anspruch genommen, so die Verwaltung. Nämlich eines der Deutsche Genossenschaftsbank (DG Hyp) mit 250 880 Euro und eines der Sparkasse Hochschwarzwald mit 141 986 Euro. Die jährlichen Zinskosten liegen 2015 bei 10 378 Euro, getilgt werden 33 029 Euro.

Investitionen müssen über Pflegesätze finanziert werden

Die Finanzierung der Kapitalkosten des Altenpflegeheimes (Zinsen und Abschreibungen), also der Kosten aus der Investitionstätigkeit über die Pflegesätze, ist im Rahmen der Pflegeversicherung geregelt. Diese Kosten sind über die sogenannte Investitionskostenumlage abzudecken. Diese im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen genehmigte Investitionskostenumlage liegt aktuell bei 8,32 Euro je Tag. Daraus errechnen sich rund 152 000 Euro, aus denen die Kapitalkosten (Abschreibung und Zinsaufwand) sowie die Instandhaltungsaufwendungen zu finanzieren sind. Diese Aufwendungen belaufen sich in diesem Jahr nach Verwaltungsangaben voraussichtlich auf 76 000 Euro für Abschreibungen, 10 400 Euro für Zinsaufwand und 30 000 Euro für Instandhaltungsaufwand. Die voraussichtlich durch ein neues Darlehen zu leistenden Zinskosten könnten über die aktuelle Investitionskostenumlage finanziert werden.

Das Gemeinderatsgremium Löffingen als Stiftungsrat berät nun über die Finanzierung des langfristigen Anlagevermögens beim Krankenhausfonds Löffingen (Altenpflegeheim St. Martin). Es soll ein Darlehen von 330 000 Euro aufgenommen werden.

Weitere Informationen: Stiftungsrat Krankenhausfonds Löffingen, Sitzung, Donnerstag , 12. März, 19.30 Uhr, Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus