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Mitglied der Synode muss sich zu Immobilien im Rotlichtviertel erklären – Stadt erkennt „keine Befangenheit“ im Bezirksbeirat.

Stuttgart - Die Evangelische Landeskirche Kirche will den Fall Paul Eckert prüfen. Das kündigte ihr Sprecher am Donnerstag an. „Gewerblicher Sex ist mit kirchlicher Moralvorstellung nicht vereinbar. Deshalb wird es zur weiteren Klärung des Sachverhalts Gespräche geben“, sagte Oliver Hoesch am Donnerstag. Auch der Bezirksbeirat Mitte erwartet Aufklärung – laut Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle (Grüne) „am besten von Herrn Eckert selbst“.

Am Donnerstag ist durch die Recherchen unserer Zeitung bekannt geworden, dass Paul Eckert mit 50 Prozent Miteigentümer an drei Häusern im Leonhardsviertel ist. In mindestens einem Haus wohnen und arbeiten Prostituierte. Das sei ihm „bekannt“, hat der 55-jährige Rechtsanwalt bestätigt. Ein weiteres Gebäude im Rotlichtviertel, das von einem großen Bordell-Betrieb genutzt wird, befinde sich „seit Jahrzehnten in Familienbesitz“. Er selbst habe mit diesem Gebäude überhaupt nichts zu tun.

Für die Kirche sind Eckerts Immobilien im Rotlichtbezirk relevant, weil der aktive Christ im November 2007 in die Synode der Evangelischen Landeskirche gewählt worden ist. Im politischen Bereich stellt sich die Frage der Befangenheit, nachdem Eckert 2009 auf Wunsch der CDU vom Gemeinderat in den Bezirksbeirat Mitte bestellt wurde.

Eckert wurde im November 2007 in die Synode gewählt

Nach Lage der Dinge wäre es nicht überraschend, wenn die Kirche einen freiwilligen Verzicht Eckerts auf seine Kirchenämter erwartet. Dabei geht es um die Synode, aber auch um das Kirchliche Verwaltungsgericht, in das der Jurist 2010 berufen wurde. Einen Rückzug zu erzwingen wäre heikel, da die 30 Theologen und 60 Laien der Synode in Württemberg – anders als in anderen Landeskirchen – alle sechs Jahre direkt von allen Kirchenmitgliedern gewählt werden.

Diese besondere Legitimationsbasis der Synode, die als gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung fungiert und den Haushalt beschließt, kann kritisch werden. In Paragraf 4 der Kirchenverfassung steht: „Die Landessynode vertritt die Gesamtheit der evangelischen Kirchengenossen.“ Dementsprechend hoch sind die Ansprüche der Kirchenmitglieder an die Gewählten.

Eckert wurde im November 2007 in die Synode gewählt, er vertritt dort die einflussreiche Christusbewegung „Lebendige Gemeinde“. Dieses Netzwerk, das seine Ursprünge im Pietismus hat, gilt kirchenintern als sehr konservativ.

Auch der für Stuttgart-Mitte zuständige evangelische Stadtdekan hat sich am Donnerstag geäußert. „Ich bin überrascht über die Berichte“, sagte Hans-Peter Ehrlich. Er werde auf Eckert zugehen und auch dessen Eigentumsverhältnisse im Leonhardsviertel ansprechen, kündigte Ehrlich an. Es dürfe aber keinesfalls zur Vorverurteilung kommen. „Wer ein Kirchenamt inne hat, kann aber auch die Gesamtverpflichtung gegenüber allen Gemeindemitgliedern nicht außer Acht lassen“, gibt Ehrlich zu bedenken.

Eckert räumt selbst ein, dass er „befangen sein könnte“

Auch die Frage, ob Eckert als Immobilienbesitzer im Leonhardsviertel im Bezirksbeirat befangen ist oder nicht, wird nicht leicht zu klären sein. Eckert räumt selbst ein, dass er „befangen sein könnte“, wenn der Bezirksbeirat Themen bespreche, die auf das Rotlicht im Viertel abzielten. Darum nehme er zu solchen Tagesordnungspunkten an den Sitzungen nicht teil. Doch an diese Regel hat sich Eckert nach Auskunft der Stadt zumindest am 5. März 2012 nicht gehalten. An dem Tag stand die neue städtische Vergnügungsstättensatzung auf der Tagesordnung, die auch für Immobilienbesitzer im Viertel erhebliche Bedeutung hat.

Bezirksvorsteherin Kienzle hat am Donnerstag angekündigt, zur Frage von Eckerts Befangenheit laut Paragraf 18 der Gemeindeordnung eine Prüfung einzuleiten. „Ich fände es auch angemessen, wenn sich Herr Eckert bei der nächsten Sitzung am 19. November selbst dazu erklärt“, sagte Kienzle. Die Verwaltung teilte am Donnerstag auf Anfrage mit, dass „aus Sicht der Stadt eine Befangenheit von Herrn Eckert nicht gegeben“ sei. Doch die Feststellung, ob ein Mitglied des Bezirksbeirats befangen ist, trifft laut Gemeindeordnung der Bezirksbeirat.

In der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Gemeindeordnung heißt es, dass Befangenheit bereits dann vorliege, wenn „die Möglichkeit einer Interessenkollision“ gegeben ist. Es gehe darum, „schon den bösen Schein zu vermeiden“ und die „Sauberkeit“ der Verwaltung zu wahren.

Am Donnerstag hat die Stadt bestätigt, dass es Gespräche über einen Kauf das Gebäudes Jakobstraße 4 gab. Das Haus, in dem laut Polizei zurzeit eine Prostituierte arbeitet, gehört zu den Immobilien im Rotlichtviertel, an denen Eckert 50 Prozent hält. 1980 hatte es die Kommune an ihn und einen Angehörigen veräußert. Nun soll das Haus, das inzwischen in einem desolaten äußeren Zustand ist, zurück an die Stadt gehen.