Der Fall Alessio beschäftigt das Landratsamt in Freiburg weiter. Gegen einen Jugendamtsmitarbeiter wurde ein Strafbefehl erlassen. Foto: SB

Stiefvater prügelt auf Dreijährigen ein. Tod von Alessio hätte verhindert werden können.

Lenzkirch - Nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio im Schwarzwald soll der zuständige Sachbearbeiter im Jugendamt eine Geldstrafe zahlen. Er habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht.

Ein Jahr und vier Monate nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio auf einem Bauernhof in Lenzkirch (Breisgau-Hochschwarzwald) hat das Amtsgericht Titisee-Neustadt auf Antrag der Freiburger Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen einen Sachbearbeiter des Jugendamts erlassen. Dem 45-jährigen Mitarbeiter des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald wird damit eine Mitschuld am Tod des Kindes bescheinigt. Vorbestraft ist er durch den Strafbefehl allerdings nicht.

Der kleine Alessio war im Januar 2015 an den Folgen mehrerer Schläge in den Bauch durch seinen Stiefvater zu Tode gekommen. Der 33-jährige Landwirt wurde für die Tat im Oktober zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt. Die Ermittlungen gegen die psychisch kranke Mutter (24) Alessios wegen einer möglichen Mitschuld an den Misshandlungen des Jungen wurden eingestellt.

Mit dem Strafbefehl gegen den für die Familie Alessios zuständigen Sachbearbeiter beim Jugendamt wird nun bestätigt, was bereits vor mehr als einem Monat das Kinderschutz-Gutachten des Münchner Experten Heinz Kindler deutlich werden ließ: Bei der Betreuung von Alessio und seiner Familie durch die Freiburger Behörde ist es zu Versäumnissen gekommen. Das Gericht spricht von einem Fall von fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Gefährdung nicht erkannt

Der Strafbefehl in Höhe von drei Netto-Monatsgehältern gegen den Sachbearbeiter ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Sollte der Mann die Strafe nicht akzeptieren, drohe ihm ein Gerichtsprozess, so Oberstaatsanwalt Michael Mächtel gestern. "Der Strafbefehl wird der Tatsache gerecht, dass die Hauptschuld am Tode des Jungen bei dem Stiefvater liegt", so Mächtel.

Der Sachbearbeiter betreute die Familie Alessios seit 2012. Spätestens zwischen Oktober und Dezember 2014 hätte er den Jungen und sein Schwesterchen Emilia aus der Familie nehmen müssen, die Hinweise auf Gewalt und schwerwiegende Probleme seien vielfältig gewesen, so Mächtel. Zum Zeitpunkt des Todes Alessios war die Mutter in einer Klinik, der Stiefvater hatte lediglich eine Dorfhelferin als Unterstützung und musste sich alleine um den Hof mit seinen 120 Rindern und um die Kinder kümmern. Dazu kamen Beziehungsprobleme zwischen dem 33-jährigen und Alessios Mutter.

Der Mitarbeiter des Jugendamts versäumte es jedoch aus Sicht der Staatsanwaltschaft, sich vor Ort ein Bild von der Situation der Familie zu machen und die Gefährdung des Kindeswohls Alessios und seiner Schwester richtig zu analysieren. Eine Inobhutnahme der Kinder durch das Jugendamt wäre in der gegebenen Situation, die dem Sachbearbeiter bekannt gewesen sei, erfolgreich gewesen, so die Überzeugung der Freiburger Ermittlungsbehörde. Sprich: Alessio hätte gerettet werden können, wenn der Sachbearbeiter die richtige Entscheidung getroffen hätte.

Das Landratsamt hat mit einer knappen Pressemitteilung auf den Strafbefehl reagiert und beruft sich darin auf das Kinderschutzgutachten Heinz Kindlers. Dieser hatte betont, dass man nicht wissen könne, ob ein Familiengericht der Inobhutnahme der Kinder zugestimmt hätte. Ob der Sachbearbeiter die Strafe annehmen werde, stehe in dessen Ermessen, so die Behörde. Der Mann ist zwischenzeitlich innerhalb des Amts in einen anderen Aufgabenbereich versetzt worden.

Ermittlungen dauern an

Der Fall Alessio ist damit noch nicht abgeschlossen: Die Ermittlungen aufgrund diverser Strafanzeigen gegen die Vorgesetzten des Sachbearbeiters dauern an. Es gebe nach jetziger Einschätzung jedoch keine Anhaltspunkte für ein strafbares Fehlverhalten, so Michael Mächtel gestern.