Juristisches Tauziehen um Rolle des Jugendamtes geht weiter. Anwalt des Mann hat Widerspruch eingelegt.

Lenzkirch - Der Strafbefehl gegen einen 45 Jahre alten Sachbearbeiter im Jugendamt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald, der im Fall des getöteten Alessio aus Lenzkirch zu einer Strafe in Höhe von drei Monatsgehältern verurteilt worden ist, ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Mannes hat Widerspruch eingelegt.

Entschieden sei damit noch nichts, so Rechtsanwalt Robert Phleps gestern. Der Widerspruch sei ergangen, um seinem Mandanten den Rücken freizuhalten bei der Entscheidung, ob er die Strafe akzeptieren wird oder nicht. "Es ist das übliche Vorgehen in so einer Situation, zunächst einmal Widerspruch gegen den Gerichtsentscheid einzulegen", so der Verteidiger.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte den Strafbefehl gefordert, das Amtsgericht in Titisee-Neustadt hatte ihn erlassen. Die Ermittler sehen bei dem Sozialarbeiter einen Fall von "fahrlässiger Tötung durch Unterlassen" gegeben. Der Mann hätte sich als verantwortlicher Sachbearbeiter ein genaueres Bild von der Gefahr, in der Alessio in den Wochen vor seinem gewaltsamen Tod im Januar 2015 schwebte, machen und den Jungen aus der Familie nehmen müssen, so die Begründung. Alessio könnte noch leben, hätte der Sozialarbeiter richtig gehandelt.

Doch an dieser Lesart der Ermittler gibt es auch Zweifel. Der Hauptgrund: Eine Inobhutnahme, wie sie die Ermittler in Freiburg in Alessios Fall für gegeben hielten, ist ein Eingriff in die Grundrechte von Eltern. Und Familiengerichte in Deutschland gelten in der Regel als sehr sensibel, was dieses Eingreifen angeht.

Außerdem hat das Landratsamt in Freiburg, wo der betreffende Sozialarbeiter auch heute noch in anderer Funktion tätig ist und wo man derzeit nichts zu dem noch schwebenden Verfahren sagen will, immer betont, dass Entscheidungen in Kinderschutzverfahren nicht im Alleingang fallen. Somit dürfte der Sachbearbeiter eigentlich auch nicht allein verantwortlich sein. Dem hat die Staatsanwaltschaft aber entgegengehalten, dass es außer dem Sachbearbeiter niemand anderen gegeben habe, dem ein direktes strafrechtlich relevantes Versäumnis anzulasten gewesen sei, wenngleich es noch weitere, nicht abgeschlossene Verfahren gegen leitende Verantwortliche der Behörde gibt. Sprich: Jemand kann zwar eine Entscheidung als Teil eines Teams fällen, trotzdem aber juristisch allein dafür verantwortlich sein. Zumindest theoretisch. Denn immerhin, so argumentiert Verteidiger Robert Phleps, sei eine solche Maßnahme, wie sie die Ermittler von seinem Mandanten erwartet hätten, aufgrund ihrer Tragweite wohl nicht ohne Rücksprache mit Vorgesetzten zu treffen.

Sollte der Sachbearbeiter den Strafbefehl nicht annehmen, droht dem Mann eine Gerichtsverhandlung.