Verfahren gegen Ex-LBBW-Vorstand: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen? Foto: dpa

Im Verfahren gegen den ehemaligen Vorstand der LBBW und zwei Wirtschaftsprüfer schlägt das Gericht die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen vor.

Stuttgart - Ein paar Tage müssen sich die Angeklagten noch gedulden. Die Staatsanwaltschaft will sich erst im Laufe der nächsten Woche zum Vorschlag der 14. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart äußern. Am zehnten Verhandlungstag hat der Vorsitzende Richter Hartmut Schnelle vorgeschlagen, das Verfahren um den ehemaligen Vorstand unter Führung von Siegfried Jaschinski einzustellen. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende soll 50 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, die anderen Vorstandsmitglieder je 40 000 Euro und die beiden angeklagten Wirtschaftsprüfer je 20 000 Euro. Einer der Verteidiger nannte den Vorschlag der Kammer „sehr ausgewogen und fair“.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Ex-Vorständen Bilanzfälschung vor, da sie die wahren Risiken der Bank verschleiert hätten.

Richter Schnelle führte zugunsten der Angeklagten an, dass sie „in einer nie da gewesenen Ausnahmesituation auf dem Höhepunkt der Finanzkrise handelten“. Zudem hätten die Angeklagten niemandem einen materiellen Schaden zugefügt.

Zuvor hatte der Sachverständige des Gerichts, der Frankfurter Wirtschaftsprofessor Mark Wahrenburg, die Sicht der Angeklagten ein zweites Mal gestärkt. Er bemängelte zwar das Risikotragfähigkeitsmodell der Bank, mit dem eine drohende Überschuldung angezeigt werden sollte, räumte aber ein, dass in der Branche diese Modelle 2008 erst eingeführt wurden und sich sowohl die Banken als auch die Aufsicht in einer „Versuch-und-Irrtums-Periode“ befanden. „Das Modell der LBBW wies etliche Schwachstellen auf“, so Wahrenburg, doch die Landesbank „befand sich damit in bester Gesellschaft“. Auch die Modelle anderer Banken waren wenig geeignet, die Risikotragfähigkeit darzustellen.

Wahrenburg teilte zudem die Einstellung der LBBW, dass damals ein öffentliches Eingeständnis über das Ausmaß des Risikos „ein Präzedenzfall war, den es zu verhindern galt“. Eine solche Meldung hätte zu der Krisenzeit erhebliche Auswirkungen auf die LBBW und die Bankbranche in Deutschland gehabt. Das Gericht schloss sich dieser Einstellung an. Richter Schnelle bekräftigte zudem, dass der Kammer im ersten Tatkomplex „ein Freispruch wahrscheinlicher erscheint als eine Verurteilung“. Hier geht es um den Vorwurf der Nichteinbeziehung von Zweckgesellschaften in den Jahresabschluss 2005 und 2006. Schnelle hob hervor, dass die Taten fünf Jahre zurücklägen und die Angeklagten bereits erhebliche Einbußen erlitten hätten, sei es als Konsequenzen am Arbeitsplatz, sei es sich als Angeklagte in einer öffentlichen Hauptverhandlung zu stellen. Eine Einstellung des Verfahrens würde der Prozessökonomie aber auch dem Rechtsfrieden dienen.

Ein Verteidiger der Ex-LBBW-Vorstände sagte, die Angeklagten könnten aus pragmatischen Gründen dem Vorschlag zustimmen, wenn auch die Staatsanwaltschaft zustimme.