Gesundheitsschutz: Künftig auch Untersuchung nach Nitrat und Pflanzenschutzmitteln erforderlich

Lauterbach (sw). Die seit Dezember 2012 geltende Trinkwasserverordnung, so teilt das Landratsamt mit, zieht erhebliche Änderungen vor allem für Betreiber von Eigenwasserversorgungen mit Wasserabgabe an Dritte im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit nach sich. Betreiber von Eigenwasserversorgungsanlagen, ihr Trinkwasser nicht über die Gemeinde beziehen, sind zusätzlich zu einer jährlichen Routineuntersuchung verpflichtet eine "umfassende Untersuchung" durchzuführen. Somit sind die Eigenwasserversorger dazu angehalten, ihr Trinkwasser umfangreicher als bisher auf Schadstoffe überprüfen zu lassen.

In Lauterbach gibt es mehrere Bereiche, die mit Eigenwasser versorgt werden, so sind große Teile des Sulzbachs und auch der Fohrenbühl nicht an die öffentliche Leitung angeschlossen, wie Hauptamtsleiter Andreas Kaupp sagt. Der Untersuchungsumfang für die chemischen Parameter wurde laut Landratsamt vergrößert. Dies diene dem Gesundheitsschutz, um erhöhte Konzentrationen gesundheitlich bedeutender Stoffe im Trinkwasser wie Nitrat und Pflanzenschutzmittel entgegenwirken zu können. Die Untersuchungen müssen durch anerkannte Labore durchgeführt werden. Die Laborkosten für die umfassende Untersuchung liegen zwischen 500 und 700 Euro im Jahr. Eine Reduzierung des Untersuchungsumfanges ist möglich, wenn nach einer ersten Untersuchung festgestellt wird, dass bestimmte Parameter nicht erhöht sind und auch künftig ausgeschlossen werden können.