Die Gestaltung Einmündung der Kreisstraße K 5528 in die Landesstraße L 108 und der Rathaus-Vorplatz stehen nach der Fertigstellung des Regenüberlaufbeckens im Mittelpunkt der beabsichtigten Ortskernsanierung. Foto: Borho Foto: Schwarzwälder-Bote

Bürger-Workshop zu Entwicklungskonzept

Von Georg Borho

Lauterbach. Die Gemeinde Lauterbach veranstaltet am Samstag, 13. Juni, von 9.30 bis 12.30 Uhr im Erdgeschoss des Rathauses einen Bürger-Workshop zum Thema "Lauterbach 2030".

"Wir können das Rad der Zeit nicht zurückdrehen", heißt es in der Einladung. Ob es sich vordrehen lässt? Die Lauterbacher Bürger bekommen dabei die Möglichkeit, sich zur Zukunft ihrer Gemeinde zu äußern und diese aktiv mitzugestalten. "Wir werden älter, bunter und mutiger", wird in dem Einladungsschreiben aus dem Rathaus festgestellt. Doch wie könnten die Leitlinien für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Lauterbach skizziert werden?

Antworten erhofft man sich beispielsweise auf die Fragen, wie man wohnen und leben möchte, was verändert werden soll, wie jüngere Bürger zum Bleiben animiert werden können, was Familien und ältere Bürger brauchen, um im Ort auch gerne alt zu werden.

Desweiteren soll darüber nachgedacht werden, was in der Vereinslandschaft, im kulturellen Angebot und im sozialen Bereich verbessert werden kann.

Es ist beabsichtigt, in Gruppen solche und ähnliche Fragen zusammen mit der Verwaltung und der STEG Stadtentwicklung GmbH, Stuttgart, zu diskutieren.

Stichhaltiges Konzeptunbedingt erforderlich

Die speziellen örtlichen Gegebenheiten in Lauterbach wurden von der STEG bereits in einer Bestandsaufnahme zusammengefasst. Für einen Antrag zur Aufnahme in das Landessanierungsprogramm 2015 im Bereich "Lauterbach Ortskern III" ist allerdings ein stichhaltiges Gemeindeentwicklungskonzept unabdingbar vorgeschrieben. Die Ergebnisse aus dem Bürgerworkshop werden zeitnah in einer Klausurtagung diskutiert. Mit dem Bürgerworkshop praktiziert die Gemeinde Lauterbach einen wichtigen Beitrag zur politisch landauf, landab propagierten Bürgerbeteiligung.