Erneut zu wenig Kandidaten für Wahl im März / Ausschuss verlängert Bewerbungsfrist

Lauterbach. Ratloser Kirchengemeinderat: Die Suche nach Kandidaten für die Wahl am 15. März verläuft zäh. Es fehlen Bewerber.

Trotzdem bleiben Wahlausschuss und der amtierende Kirchengemeinderat "frohen Mutes", heißt es in einer Mitteilung der katholischen Kirchengemeinde St. Michael. Wie in anderen Kirchengemeinden der Region, gestalte sich auch in Lauterbach die Kandidatensuche zur Kirchengemeinderatswahl sehr schwierig. Die beiden Gremien in ihren jüngsten Sitzungen lediglich fest, dass es trotz intensiver Bemühungen noch nicht gelungen ist, eine ausreichende Zahl von Frauen und Männern zu finden, die sich zur Wahl stellen. Auch ein eindringlicher Aufruf der beiden Vorsitzenden, Pfarrer Rüdiger Kocholl und Jochen Schwendemann, in den Sonntagsgottesdiensten erbrachte nicht die erhoffte Resonanz in der Gemeinde. Beide hatten intensiv um die Bereitschaft gebeten, sich an zehn Abenden im Jahr jeweils rund drei Stunden lang ehrenamtlich für die Sitzungen des Gemeindegremiums zu engagieren.

Dabei herrschen in Lauterbach "so etwas wie verschärfte Bedingungen". Denn im Unterschied zu allen umliegenden Gemeinden konnten die Lauterbacher Katholiken bereits 2010 mangels ausreichender Kandidatenzahl kein Kirchengremium wählen. Auch eine mögliche Nachwahl 2011 scheiterte. Seither wird die Kirchengemeinde von einem Übergangsgremium, bestehend aus gerade mal drei Mitgliedern, verwaltet.

Was, wenn die Wahl erneut scheitert? Der Kirchengemeinderat wolle sich mit den möglichen Folgen noch gar nicht beschäftigen. Zunächst soll bis zum Ende der Bewerbungsfrist intensiv um Kandidatinnen und Kandidaten geworben werden. Das Ende der Bewerbungsfrist hatte der für die Durchführung der Wahl zuständige Ausschuss unter Leitung des Vorsitzenden Andreas Kaupp ursprünglich auf den 26. Januar festgelegt. Diese Frist wurde nun jedoch aufgrund der aktuellen Lage um eine Woche auf den 2. Februar verlängert.

Die Mitglieder sowohl des Wahlausschusses als auch des Kirchengemeinderates seien einhellig der Überzeugung, dass es in einer mit 2116 Mitgliedern relativ großen Kirchengemeinde doch möglich sein müsste, zehn Kandidaten zu finden. Nur so wäre es wieder möglich, die gesamte Gemeinde repräsentativ im Gremium zu vertreten.