Kommunales: Änderungen in der Feuerwehrsatzung einstimmig beschlossen

Die erfolgten Änderungen des Feuerwehrgesetzes veranlassten den Gemeindetag Baden-Württemberg im Frühjahr dieses Jahres dazu, den Gemeinden eine neue Mustersatzung zur Verfügung zu stellen.

Lauterbach. Die bisherige stammte aus dem Jahr 1991. Das neue Satzungsmuster wurde an die nach dem Feuerwehrgesetz geltenden Regelungen angepasst. Zudem erfolgten redaktionelle Änderungen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit empfahl es sich, die Feuerwehrsatzung entsprechend dem Muster des Gemeindetages Baden-Württemberg neu zu fassen. Die Mustersatzung wurde von der Gemeindeverwaltung überarbeitet und, wo es in Einzelfällen notwendig war, angepasst. Der Lauterbacher Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig zu.

Die neuen Entschädigungssätze für Kommandant, Stellvertreter, Jugendfeuerwehrwart und Gerätewart wurden gemäß der gemeinsamen Empfehlung des Kreisfeuerwehrverbandes mit dem Kreisverband des Gemeindetages mit dem Feuerwehrausschuss besprochen.

Dieser hat den neuen Entschädigungssätzen unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Entschädigung für die Gerätewarte (bisher dreimal 200 Euro) an die Feuerwehrkasse gezahlt wird und dann von der Feuerwehr anhand der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden prozentual auf die jeweiligen Kameraden aufgeteilt wird. Die Erhöhung der Entschädigungssätze für die Funktionsträger Kommandant auf 720 Euro, stellvertretender Kommandant auf 216 Euro sowie des Jugendfeuerwehrwarts auf 180 Euro, jeweils pro Jahr, ist aus Sicht der Verwaltung angesichts der hohen Stundenzahl, die für die Allgemeinheit geleistet wird, gerechtfertigt. Die Sätze für drei Gerätewarte von jeweils 200 Euro pro Jahr bleiben unverändert. Der Satzungsänderung wurden ebenfalls einstimmig zugestimmt.