Vor zahlreichen Zuhörern fand der Gemeinderat Lauterbach in Sachen Windkraft zu einem Konsens. Foto: Borho Foto: Schwarzwälder-Bote

Windkraft: Beschluss an Bedingungen geknüpft /Rund 120 Zuhörer verfolgen öffentliche Abstimmung

Der Lauterbacher Gemeinderat sagt Ja zur Windkraft. Gleichzeitig knüpft er seinen Beschluss jedoch an zahlreiche Maßgaben.

Lauterbach. Der Aktualität wegen war die jüngste Sitzung des Lauterbacher Gemeinderats ins Gemeindehaus verlegt worden. Schwerpunkthema war der Bauantrag der Firma Windkraft Schonach GmbH zum Bau von zwei Windkraftanlagen auf Lauterbacher Gemarkung.

Laut Bürgermeister Norbert Swoboda sind Windkraftanlagen des Herstellers "Vestas" vom Typ V 126 auf Stahlrohrmast mit einer Leistung von jeweils 3,3 Megawatt, einer Nabenhöhe von 149 Metern, einem Rotordurchmesser von 126 Metern und einer Gesamthöhe von 212 Metern geplant. Eine Rotorblattvereisungsüberwachung und ein Blitzschutz sollen integriert werden.

Im Zuge des Flächennutzungsplanverfahrens "Windenergie" ist beabsichtigt und bereits beschlossen, den Bereich "Kapfwald/Falkenhöhe" (Gemarkungen Lauterbach und Tennenbronn) als Windkraftvorrangfläche auszuweisen. Dieses Verfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, dennoch sind die Anlagen nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens genehmigungsfähig.

Die Bedingungen

Dem von der CDU-Fraktion etwas geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde einstimmig zugestimmt. Der Beschluss ist indes an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Zur Sicherstellung der Wasserversorgung sollen sämtliche Quellen im Einzugsbereich um die geplanten Windkraftanlagen aufgenommen und dokumentiert werden. Sollte eine Quelle ausfallen, ist eine neue Quellfassung in gleicher Qualität und Schüttung herzustellen. Wege- und Fundamentarbeiten sowie Transporte der Anlagenteile dürfen nur bei trockener Witterung erfolgen, um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern. Für einen eventuellen Brandfall sind Einsatzpläne für die Feuerwehr zu erarbeiten und von den örtlichen Feuerwehren und den Kreisbrandmeistern zu genehmigen. Da die Löschwasserversorgung in diesem Außenbereich schwierig ist, wird das Anlegen eines Brandschutzweihers gefordert.

Die Gemeinde Lauterbach geht davon aus, dass die berechtigten Belange und gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Vogel- und Naturschutzes sowie windkraftempfindlicher Arten eingehalten werden. Im Plangebiet sind Rotmilane und Fledermäuse vorhanden. Daher sind nötigenfalls Abschaltzeiten der Anlagen festzulegen, zu dokumentieren und entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Da voraussichtlich der zulässige Schattenwurf an vielen Immissionspunkten überschritten wird, ist eine Schatten-Abschaltautomatik in die Anlagen zu integrieren, welche die Einhaltung der tatsächlichen meteorologisch gegebenen und zulässigen Grenzwerte von 30 Minuten am Tag und maximal acht Stunden im Jahr an jedem der Immissionsorte gewährleistet.

Hinsichtlich des Schalls sind die zulässigen Werte an allen Immissionspunkten einzuhalten. Zur Sicherung gegen Eisabwurf sind Eiserkennungssysteme einzubauen und Abtauvorrichtungen einzusetzen. Die Anlagen sind bei Eisansatz abzuschalten. Rückbaukosten sind in der erforderlichen Höhe zu garantieren. Bei Stilllegung oder Defekt ist die Anlage innerhalb von fünf Jahren zu demontieren, was vom Besitzer zu veranlassen ist.

In letzter Konsequenz ist der Grundstücksbesitzer haftbar. Da durch zeitweise Abschaltung wegen Schattenwurf, Lärm, Fledermausmonitoring oder Brutzeiten die Gesamtleistung der vier Anlagen eingeschränkt sein könnte, ist die Wirtschaftlichkeit auch dahingehend zu überprüfen. Eine Sperrung von Wanderwegen wird nicht akzeptiert. Im Bereich der geplanten Anlagen befinden sich der Mittelweg des Schwarzwaldvereins und unmittelbarer Nähe auch der Lauterbacher Qualitätsweg "Lauterbacher Wandersteig" Notfalls muss nach Vorgabe des Schwarzwaldvereins eine neue, geeignete Wegeführung erstellt werden.

Seitens der Gemeinde Lauterbach wird angeregt, dass der Antragsteller sich mit den Grundstückseigentümern im Bereich "Kapfwald/Falkenhöhe" wegen eines so genannten Windkraftpooling in Verbindung setzt. Auch von Lärm und Schattenwurf betroffene Anlieger sollten in diesen Pool aufgenommen werden, oder anderweitig adäquat entschädigt werden. Der Gemeinde sind entsprechende Nachweise vorzulegen.

Die CDU-Fraktion forderte ein förmlich öffentliches Verfahren. Hiermit soll die Beteiligung der Öffentlichkeit hergestellt werden. Diesem Antrag wurde mit acht Ja- und fünf Gegenstimmen zugestimmt.

In einer angesetzten "Bürgerfragestunde" konnten sich die Zuhörer zu Wort melden. Einzelne Entscheidungen lösten Missfallen aus und gipfelten schließlich in der Ankündigung eines betroffenen Zuhörers, er werde seine Interessen auf dem Klageweg durchsetzen.