Swoboda erhält Besoldungszuschlag

Lauterbach (gbo). Lauterbachs Bürgermeister Norbert Swoboda erhält in seiner dritten Amtsperiode mehr Geld.

In der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Swoboda ausführlich darüber, dass der Landtag am 15. Oktober in zweiter Lesung die Änderung des Kommunalbesoldungsgesetzes in der unveränderten Fassung des Gesetzentwurfs der Regierungsfraktionen beschlossen hat.

Landräten und Bürgermeistern werde auf das Grundgehalt nach Ablauf von zwei vollen Amtszeiten ab Beginn der dritten Amtszeit ein nicht ruhegehaltsfähiger Besoldungszuschlag gewährt. In der Begründung des Gesetzentwurfs werde unter anderem ausgeführt: "Um mehr erfahrene Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte für weitere Amtszeiten zu gewinnen, soll ein Besoldungszuschlag ab der dritten Amtsperiode eingeführt werden.

Auch im Hinblick darauf, dass Bürgermeister und Landräte als Beamte auf Zeit grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen früher als Lebenszeitbeamte in den Ruhestand treten können (§§ 37 ff. des Landesbeamtengesetzes), ist ein Anreiz für weitere Amtszeiten angebracht."

Der Zuschlag ab der dritten Periode beträgt acht Prozent des festgesetzten Grundgehalts, ist aber nicht ruhegehaltsfähig.