Künftig können Angehörige ihre Toten in Baden-Württemberg auch nach religiösem Ritus bestatten lassen. Foto: dpa

Das Bestattungsgesetzt in Baden-Württemberg ist am Mittwoch vom Landtag in seltener Einigkeit geändert worden. Künftig besteht keine Sargpflicht mehr, Begräbnisse nach religiösem Ritus sind möglich.

Das Bestattungsgesetzt in Baden-Württemberg ist am Mittwoch vom Landtag in seltener Einigkeit geändert worden. Künftig besteht keine Sargpflicht mehr, Begräbnisse nach religiösem Ritus sind möglich.

Stuttgart - Ende der Sargpflicht: In seltener Einigkeit hat der Landtag am Mittwoch in Stuttgart sowohl mit den Stimmen der oppositionellen CDU und FDP, als auch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von Grünen und SPD das Bestattungsgesetz geändert. Mit der Reform sind Begräbnisse nach religiösem Ritus möglich. Das heißt zum Beispiel für die rund 650 000 Muslime im Südwesten, dass sie im Leinentuch statt im Sarg bestattet werden können. Es sei richtig gewesen, dass Gesetz der Wirklichkeit anzupassen, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD).

„Integrationspolitik muss nicht zwangsläufig viel Geld kosten“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. Das sehe man an diesem Beispiel. Sie nannte die Gesetzesänderung „eine gute Geste für Andersgläubige im Land“. Integrationspolitik müsse sich auf die Spanne des Lebens beziehen - von der Geburt bis zum Tod eines Menschen.

Künftig kann auch früher bestattet werden

Künftig fällt auch die Vorgabe eines frühesten Bestattungszeitpunkts weg. Dieser lag bisher bei 48 Stunden nach dem Tod. Ob allerdings die Bestattung innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann, wie es die jüdische und die islamische Religion vorschreibt, sei meist auch eine organisatorische Frage, erklärte Öney.

Die Landtagsfraktionen hatten sich nach langem Hin und Her Ende vergangenen Jahres auf das Aus der Sargpflicht geeinigt. Der Anstoß war von dem von Öney eingesetzten Runden Tisch Islam ausgegangen. Die Sargpflicht ist früheren Angaben zufolge schon in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen abgeschafft.

Die SPD-Abgeordnete Sabine Wölfle meinte bei der Landtagsdebatte, dass baden-württembergische Bestattungsrecht sei im 21. Jahrhundert angekommen. Der FDP-Politiker Jochen Haußmann hob hervor, es sei wichtig gewesen, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Manfred Lucha (Grüne) sprach von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. Thaddäus Kunzmann (CDU) erklärte, mit der Änderung der Vorschrift werde der Bestattungskultur der hier lebenden Muslime Respekt erwiesen.