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Mannheim - Aus Mangel an Beweisen hat das Landgericht Mannheim den Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Urteil fiel am Dienstag nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Damit ging nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der Bundesrepublik zu Ende. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie werde das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob sie Revision einlegt.
Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung. Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie. Kachelmann verließ das Gericht, ohne sich zu äußern. Sein Anwalt Johann Schwenn kritisierte die Kammer heftig und sprach von einem „befangenen Gericht“. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten gefordert.
Kachelmann nimmt Urteil regungslos hin
Der 52 Jahre alte Kachelmann verfolgte das Urteil zum Abschluss des neunmonatigen Prozesses regungslos. Nach seinem Freispruch wird er wieder voll bei dem von ihm gegründeten Wetterdienst Meteomedia einsteigen, teilte das Unternehmen mit. Zur ARD, wo er jahrelang das Wetter moderiert hatte, wird er vorerst aber nicht zurückkehren.
Seine 38-jährige Ex-Geliebte, die Hauptzeugin der Anklage, wischte sich am Ende der knapp einstündigen Urteilsverkündung Tränen aus den Augen.
"Begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann"
„Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld des Angeklagten überzeugt ist und im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Seidling. Es bestünden aber „begründete Zweifel an der Schuld des Herrn Kachelmann“. Deshalb sei er „nach dem Grundsatz in dubio pro reo freizusprechen.“
Es gebe keine tragfähige Grundlage für die Verurteilung Kachelmanns, sagte Seidling. Das Gericht sei überzeugt, die juristisch richtige Entscheidung getroffen zu haben, verspüre darüber aber keine Befriedigung. „Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenziell rachsüchtige Lügnerin“, sagte Seidling in der Urteilsbegründung.
Das Gericht wies darauf hin, dass sowohl die Nebenklägerin als auch Kachelmann in Teilen die Unwahrheit gesagt hätten. Die 38-Jährige hatte zum Teil falsche Angaben zur Vorgeschichte der Tat gemacht. Kachelmann hat nach Überzeugung des Gerichts zum Streit mit der Ex-Geliebten in einigen Punkten nicht die Wahrheit gesagt. Der Schweizer hatte während der Auseinandersetzung die Beziehung zu weiteren Frauen eingeräumt.
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