Ein 41-Jähriger aus Heidenheim muss ins Gefängnis: Weil er bereit war, seine Ex-Freundin und eine Nachbarin zu vergewaltigen, muss er mit drei Jahren und vier Monaten Haft büßen. Foto: dpa

Ein 41-Jähriger aus Heidenheim muss ins Gefängnis: Weil er bereit war, seine Ex-Freundin und eine Nachbarin zu vergewaltigen, muss er mit drei Jahren und vier Monaten Haft büßen.

Ellwangen - Eine Verabredung zu Missbrauch und Mord im SMS-Chat konnte den drei Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Ein 41-Jähriger aus Heidenheim muss dennoch in den Knast: Weil er bereit war, seine Ex-Freundin und eine Nachbarin zu vergewaltigen, muss er mit drei Jahren und vier Monaten Haft büßen.

Zwei weitere Angeklagte aus München und Eitorf in Nordrhein-Westfalen sind vom Vorwurf der Verabredung zu Mord und Vergewaltigung freigesprochen worden, wie der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg am Mittwoch am Landgericht Ellwangen verkündete. Die 54 Jahre alten Männer erhielten Bewährungsstrafen für den Besitz von kinderpornografischen Bildern und Videos. Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Heidenheimers kündigten an, das Urteil auf eine Revision zu prüfen.

Das Gericht musste in dem heiklen Fall darüber befinden, ob die Verabredung zu den Verbrechen per SMS ernst war oder nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte langjährige Haftstrafen für alle drei Angeklagten gefordert. Die Kammer war aber nur davon überzeugt, dass der 41-Jahre alte Heidenheimer ernsthaft bereit dazu war, seine Ex-Freundin und seine Nachbarin zu vergewaltigen. Alle drei Verteidiger hatten für Freispruch plädiert.

"Extrem perverse sexuelle Fantasien"

Es habe ein „ganz drängendes und heftig großes Motiv“ bei dem heidenheimer gegenüber seiner 31 Jahre alten Ex-Partnerin gegeben, sagte Richter Ilg weiter. Neben niederträchtigen Rachegefühlten spielten auch seine „extrem perversen sexuellen Fantasien“ bezüglich seiner 22 Jahre alten Nachbarin eine wichtige Rolle. Diese tat der aus Sachsen stammende Heidenheimer in nachgewiesenen SMS und bei Bekannten kund, die in dem dreitägigen Prozess ausgesagt hatten.

Die Kammer traute dem 41-Jährigen allerdings keine Taten über die Vergewaltigung hinaus zu. „Er mag ein sehr schlechter Mensch sein“, sagte Ilg, aber sie könnten nicht sagen, ob er wirklich wie per SMS ausgetauscht, ein Kind missbraucht und Morde begangen hätte.

In dem Prozess hatten alle drei Angeklagten eingeräumt, Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten besessen zu haben. „Sehr erschreckend“, sagte Richter Ilg, der am Dienstag das Datenmaterial bei der Beweisaufnahme sichten musste, darauf waren Kleinstkinder abgebildet, die sexuell missbraucht wurden. „Sie alle drei sind schon sehr tief gefallen“, sagte Ilg dem Trio. Er riet ihnen zu einer sexualtherapeutischen Behandlung.

Die Männer aus verschiedenen Regionen Deutschlands hatten sich im SMS-Chat eines Privatsenders kennengelernt und perverse sexuelle Fantasien ausgetauscht, bis hin zu Mord- und Vergewaltigungsplänen an zwei Frauen und einem Kleinkind. „Alles nur Rollenspiel“, hatten zwei der Angeklagten im Prozess immer wieder betont. Sie waren alle zuletzt arbeitslos und gaben „Langeweile“ und „Neugier“ als Gründe für ihr Tun an.

Die drei Männer waren Ende Juni verhaftet worden, nachdem ein weiterer SMS-Chatter gegen sie Strafanzeige gestellt hatte. Die beiden 54-Jährigen wurden direkt im Gerichtssaal von ihren Fußfesseln befreit.