Ein Geisterfahrer war auf der A5 unterwegs (Symbolfoto). Foto: dpa

24-Jähriger wendet mit 1,8 Promille auf Autobahn. Vier Leichtverletzte und 30. 000 Euro Schaden.

Lahr/Schwanau - Glück im Unglück: Aufmerksame Autofahrer haben in der Nacht auf Sonntag der Polizei einen Geisterfahrer gemeldet. Als die Beamten eintrafen, hatte es zwar schon gekracht, schwer verletzt wurde allerdings niemand.

Vier Menschen sind kurzzeitig im Krankenhaus behandelt worden – dennoch haben alle Beteiligten Glück gehabt, dass ein Unfall in der Nacht auf den gestrigen Sonntag nicht in einer Katastrophe endete: Gegen 1.25 Uhr meldeten mehrere Autofahrer einen VW-Golf, der in starken Schlangenlinien auf der A 5 zwischen Lahr und Offenburg unterwegs war. Unmittelbar danach gingen weitere Notrufe bei der Polizei ein, in denen die Zeugen dem Beamten mitteilten, dass der Golf-Fahrer mittlerweile kurz vor Offenburg auf der Autobahn gewendet habe und nun in falscher Richtung in Richtung Süden unterwegs sei.

Seine Fahrt endete dann kurz nach der Anschlussstelle Lahr: Ein auf der Überholspur entgegenkommender Ford-Fahrer wich zwar nach links in den Mittelstreifen aus, der Geisterfahrer zog sein Auto seinerseits jedoch auch in diese Richtung, sodass die Fahrzeuge "zum Glück", wie die Polizisten betonten, seitlich versetzt ineinander krachten. Das milderte den Angaben der Beamten zufolge den Aufprall stark ab. Der Ford Galaxy schleuderte in die Außenschutzplanken, der VW Golf blieb quer auf dem Überholstreifen liegen.

Unfallverursacher muss Führerschein abgeben

Zufällig fuhr ein Rettungswagen an den beiden verunfallten Autos vorbei und sicherte mit Blaulicht die Unfallstelle, sodass kein anderes Auto im dichten Nebel in die Fahrzeuge krachen konnte und so Schlimmeres verhindert wurde. Laut Bericht der Polizei entstand Schaden von etwa 30 000 Euro.

Alle vier Insassen des Ford Galaxy konnten nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen. Beim 24-jährigen Unfallverursacher stellten die Beamten 1,8 Promille im Blut fest. Sein Führerschein wurde an Ort und Stelle beschlagnahmt, eine Blutprobe entnommen.