Alles okay? Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll Kinder vor Gewalt bewahren – auch in Sportvereinen. Jetzt geht es um die Umsetzung. Foto: Vennenbernd

Kinderschutzgesetz soll auch im Landkreis umgesetzt werden. Vereine nehmen Ehrenamtliche unter die Lupe.

Kreis Rottweil - Das Thema ist heikel, aber umso wichtiger: Das neue Bundeskinderschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch schützen. Das hat Auswirkungen auf die ehrenamtliche Arbeit in Vereinen.

Die Zeit, die vergangen ist, zeigt, wie viel Arbeit und Sensibilität bei dem Thema gefragt sind: Es geht um die Umsetzung des "Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen", das bereits zum 1. Januar 2012 inkraft getreten war, auf Landkreisebene. Vor allem aber geht es um die Frage: Wie können Kinder und Jugendliche vor Gewalt oder sexuellem Missbrauch geschützt werden – und dies auch in Vereinen?

Ein durchaus heikles Thema, dessen ist sich Bernd Hamann, Dezernent für Soziales, Jugend und Versorgung bewusst. Das brachte er auch in der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Rottweil zum Ausdruck. Denn um die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, sollen entsprechende Vereinbarungen mit Gruppen und Organisationen von Jugendarbeit geschlossen werden. Träger, die von der öffentliche Jungendhilfe finanziert werden, müssen unterschreiben. Die, die kein Geld erhalten, sollen dennoch die Vereinbarung angeboten bekommen. Inhalt: Die Vereine müssen beispielsweise prüfen, wer in wie engen Kontakt mit den betreuten Kindern kommt und sich gegebenenfalls von ihren ehren- oder nebenamtlichen Mitarbeiten ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen. Das soll verhindern, dass sich Menschen engagieren, die bereits einschlägig vorbestraft sind. "Das wird natürlich in Vereinen zu Diskussionen führen", erklärte Hamann. Zum einen sei es sowieso schwierig, Ehrenamtliche zu finden und bedeute für die Vereine nun zusätzlichen Aufwand, zum andern handelt es sich um sensible Daten, die sicher verwahrt werden müssen. Aber: "Es geht ums Kindeswohl." Vorlagen und Leitfäden sollen den Verbänden die Umsetzung erleichtern.

Die Verbände haben nach Angaben von Hamann an einer möglichst praktikablen Umsetzung mitgefeilt. Das bestätigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses. Darunter Robert Nübel, der Präsident des Sportkreises Rottweil. Nun sei die Frage: Wie reagieren unsere Vereine? "Wir müssen das positiv sehen", erklärte Robert Nübel. Schließlich, das betonte auch er, sei es ein Gesetz zum aktiven Schutz des Wohles von Kindern und Jugendlichen. Dem müsse man gerecht werden.

Einstimmig sprach sich der Jugendhilfeausschuss dafür aus, dass das Jugend- und Versorgungsamt entsprechende Vereinbarungen mit Trägern im Bereich der Jugendhilfe schließt. Mit der Kontaktaufnahme, schätzt Hamann, dürfte die Behörde noch über das Jahr hinaus beschäftigt sein. Zumal es für die Verbände auch Infoveranstaltungen geben soll.