Mehr als 30 Menschen sind alleine im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen im Jahr 2014 Opfer von Telefonbetrügern geworden. (Symbolfoto) Foto: Schwarzwälder-Bote

Kriminelle stellen angebliche Geld- und Sachgewinne in den Raum und verlangen Vorauszahlung. Niemals Daten herausgeben.  

Kreis Rottweil - Nicht existente Lotteriegewinne, hohe Bargeldsummen und Sachpreise wie beispielsweise Autos, scheinbar gewonnene Reisen oder der »große Preis« aus Glückspielen sind laut Polizeibericht aktuell die Masche, die sich dreiste Betrüger zu Nutze machen.

Hierbei sind den Kriminellen bei den fingierten Telefonanrufen keinerlei Grenzen im Einfallsreichtum gesetzt – einmal meldet sich eine vorgetäuschte Anwaltskanzlei, ein anderes Mal ein Notariat oder ein vermeintlich offizieller Vertreter einer sonstigen Behörde. Dabei ist die Vorgehensweise der dreisten Betrüger immer ähnlich und zielt stets auf dasselbe ab: unrechtmäßig an das Bargeld des Angerufenen zu gelangen. Häufig werden die potentiellen Opfer dabei telefonisch auch unter Druck gesetzt. In allen Fällen meldet sich unvorhergesehen eine seriös klingende Stimme und stellt einen hohen Geld- oder wertvollen Sachgewinn aus einer Lotterie, einem Gewinnspiel oder aus einer anderen Verlosung in den Raum.

Nicht unter Druck setzen lassen

Um diese Preise dann zu erhalten, müsse das Gegenüber seine persönlichen Daten mitteilen oder gar Bargeld von mehreren 100 bis 1000 Euro vorstrecken und auf ein Konto ins Ausland – in den aktuellen Fällen zumeist in die Türkei – transferieren. Eine Verrechnung der Kosten mit dem fiktiven Gewinn lehnen die Betrüger natürlich ab.

Die Geldübermittlung erfolgt laut Polizeiangaben dann zumeist durch Einzahlung bei Anbietern für weltweiten Bargeldtransfer, wodurch der Weg des Bargelds dann nur noch bedingt oder eben überhaupt nicht mehr zurückverfolgt werden kann. Sofern von dem Anrufer eine Telefonnummer auf dem Display erscheint, ist diese meist technisch verändert und damit quasi vorgetäuscht (sogenanntes "Spoofing").

Mehr als 30 Taten mit erfolgreich vollendeten Delikten dieser Art konnte die Polizei im Bereich des Polizeipräsidiums Tuttlingen alleine in diesem Jahr in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil, Freudenstadt sowie im Zollernalbkreis und Schwarzwald-Baar-Kreis bislang verzeichnen. Damit wurden der Polizei im Landkreis Tuttlingen insgesamt sechs, im Landkreis Rottweil zehn, im Landkreis Freudenstadt sechs, im Zollernalbkreis fünf und im Schwarzwald-Baar-Kreis vier solcher Fälle mitgeteilt. Bei den meisten Fällen entstand ein finanzieller Schaden von mehreren 1000 Euro.

Die Polizei hat Ermittlungen wegen Betrugs eingeleitet. Einer der aktuellsten Fälle ereignete sich Mitte Juli im Schwarzwald-Baar-Kreis: Die dreisten Täter wandten sich hier telefonisch an einen 74 Jahre alten Mann. Sie behaupteten, dass der Angerufene angeblich Schulden bei einem Glückspielunternehmen habe. Um ein Gerichtsverfahren abzuwenden, müsse er einen höheren Geldbetrag überweisen. Das Opfer übermittelte in mehreren Überweisungen unwiederbringlich insgesamt fast 10.000 Euro in die Türkei.

Die Polizei warnt eindringlich vor gleich oder ähnlich gelagerten Betrugsmaschen: Insbesondere bei nicht bekannten Anrufern misstrauisch sein und überprüfen, ob man überhaupt an einem Glückspiel oder einer entsprechenden Verlosung teilgenommen hat. Kann der dargestellte Sachverhalt wirklich zutreffen? Telefonischen Gewinn-Versprechungen keinen Glauben schenken – insbesondere, wenn die Einlösung des Gewinns an Bedingungen oder eine etwaige Vorausleistung geknüpft ist. Am Telefon gegenüber Unbekannten keine persönlichen Daten herausgeben, vor allem keine Bank- und Kontodaten. Seriöse Anliegen/Anfragen werden ausschließlich schriftlich zugestellt. Am Telefon nicht unter Druck setzen lassen. Vor allem aber keinerlei Vorauszahlungen auf versprochene Gewinne leisten. Ein seriöses Unternehmen wird eine Gewinnausschüttung niemals von einer Vorauszahlung abhängig machen. Im Zweifel und bei Verdachtsfällen die Telefonnummer des Anrufers (soweit angezeigt) notieren und die Polizei verständigen.

Weitere Informationen: www.polizei-beratung.de