Am zweiten Tag des Mordprozesses (hier ein Foto vom Prozessauftakt) ging es um das Wesen des Opfers. Foto: Schulz

Prozess-Tag zwei am Landgericht Rottweil: Nachbar floh in sein Haus. Angeklagter folgte und schoss aus unmittelbarer Nähe.

Kreis Rottweil - War das Opfer Hanspeter Wilhelm charakterstark, weil er seine Meinung zu verteidigen wusste oder war er ein aggressiver Provokateur? Am Tag zwei des Mordprozesses vor der Ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil stand das Wesen des Opfers im Mittelpunkt.

Mehrere Zeugen aus dem Umfeld des Opfers, Hanspeter Wilhelm, sagten am Montag aus, dieser sei jemand gewesen, der in Konflikten nicht besonders ausgleichend, sondern offensiv auf seinem Standpunkt beharrend gewesen sein soll. Lediglich seine Schwester schilderte ihn als "sehr geduldige und hilfsbereite Person", auch ein ehemaliger Ringer-Trainer wollte die Konfliktunfähigkeit des Opfers nicht bestätigt wissen.

Es ist der zweite Verhandlungstag. Der mittlerweile 39-jährige Mustafa Y. muss sich vor der Ersten Schwurgerichtskammer des Mordes an seinem Nachbarn Hanspeter Wilhelm verantworten.

Anti-Depressiva kurz zuvor abgesetzt

Der Angeklagte hatte diesen in seinem Garten in Willflingen, dem Ortsteil der Gemeinde Wellendingen, im Juli vergangenen Jahres aus unmittelbarer Nähe angeschossen. Als das verletzte Opfer daraufhin vor dem Angeklagten in seine Wohnung flüchtete, folgte dieser und feuerte weitere Schüsse aus unmittelbarer Nähe ab.

Die Tat im vergangenen Jahr ist die Spitze eines zwei Jahre andauernden Nachbarschaftsstreits. Zu diesem Zeitpunkt nahm Y., dem wegen einer psychischen Erkrankung ein Behindertengrad von fünfzig Prozent attestiert wird, keine Anti-Depressiva mehr ein. Diese hatte er wenige Wochen vor der Tat abgesetzt. Seit zwei Jahren wohnten die beiden Familien nebeneinander. Kurz nach ihrem Einzug begann die Familie Wilhelm, ihre Seite der Doppelhaushälfte umzubauen – zwei Jahre lang fühlte sich die Familie des Angeklagten dadurch gestört.

Handfest wurde der Konflikt, als Wilhelm in seiner Haushälfte einen Balken entfernte, was zur Folge hatte, dass sich auf der Seite der gemeinsamen Hausmauer im Haus der Familie des Täters der Putz von der Wand löste. Ein Zeuge, ein gemeinsamer Nachbar der beiden Familien, sagte gestern aus, er sei von der aufgebrachten Familie Y. gebeten worden, den Schaden in Augenschein zu nehmen – deren Vorwurf, der Balken sei ein tragender gewesen, habe er jedoch nicht bestätigen können. Später habe ein Gutachten ergeben, dass Dacharbeiten der Familie Y. zu dem Schaden geführt habe. Unklar blieb, wieso sich Wilhelm im weiteren Verlauf des Konflikts zu einer Schadensersatzzahlung gegenüber seinem Nachbarn in Höhe von 1000 Euro bereit erklärt hatte.

Auch warum es wegen der Überfahrtsrechte zwischen den Konfliktparteien regelmäßig zu Streit gekommen war, blieb unklar. Wilhelm hatte mit Eisenstäben den Weg abgesteckt, den Y. zum Parken seines Autos nutzen durfte, was der seit 2003 in Deutschland lebende Türke als Provokation empfand, da er dadurch seine dort spielenden Kinder gefährdet sah.

Ein Polizeihauptmeister, der zum Tatort gerufen wurde, kannte da bereits die beiden Konfliktparteien. "Da prallte das südländische Ehrempfinden auf die schwäbische Mentalität", urteilte er. Den Täter habe es zutiefst angegriffen, wie Wilhelm über dessen Kinder gesprochen habe. Zudem habe er sie durch die Stahlnägel bewusst einer Gefahr ausgesetzt gesehen. Das hatte der Angeklagte in seiner Vernehmung nach der Tat bestätigt. Er habe sich mehrfach von Wilhelm vor seinen Kindern demütigen lassen, ohne zu reagieren. Zudem habe Wilhelm seine Frau vor der Tat beleidigt, woraufhin sich der angestaute Frust entladen habe. Der Angeklagte hatte in seiner Vernehmung angegeben, am Tattag einen Lohnscheck erhalten zu haben, mit dem er unzufrieden gewesen sei. Zudem sei er erschöpft gewesen, als er durch den Baustellenlärm des Nachbarn geweckt worden sei. Dann sei er in den Garten geeilt und auf den Nachbarn getroffen. Dass dieser dann seine Frau beleidigt habe, habe zum Kontrollverlust geführt.

Dass Y. seit seiner Kindheit in der Türkei mit dem Umgang mit Waffen vertraut ist, habe das Opfer nicht gewusst, bestätigten mehrere Zeugen aus dem Umfeld Wilhelms.

Der Angeklagte ist in einem türkischen Dorf aufgewachsen. Das Haus seiner Eltern habe dort am Waldrand gelegen. Um sich vor tollwütigen Wölfen zu schützen, habe er früh die Pistole seines Vaters und das Gewehr seines Großvaters nutzen dürfen. Während seines Dienstes beim türkischen Militär sei er jedoch lediglich Fahrer gewesen. Zwar sei er dort mehrfach in einen Hinterhalt geraten, habe sich jedoch nicht selbst mit der Waffe verteidigen müssen. In Deutschland habe er einen Kurs absolviert, um weiter Waffen besitzen zu können und an Wettkämpfen teilnehmen zu können. Auch war Y. im Schützenverein.

Die Tatwaffe, eine Pistole, Kaliber neun Millimeter, befand sich mit einer Kleinkaliberwaffe in einem Tresor auf dem Dachboden seines Hauses. Der Täter entschuldigte sich bei der Tochter und der Schwester des Opfers.