Die Kreistagsentscheidung zum Klinikverkauf ist rechtens. Dies teilte das Regierungspräsidium Freiburg jetzt mit. Foto: Archiv

Regierungspräsidium hält Rottweiler Kreistagsbeschluss zum Klinikverkauf für rechtens.

Rottweil - Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses des Kreistages Rottweil vom 28. Februar 2011 über die Veräußerung der Gesundheitszentren Landkreis Rottweil GmbH an die Helios Kliniken GmbH bestätigt.

Die Entscheidung ist dem Landkreis heute bekanntgegeben worden. Damit ist der Verkauf, den der Kreistag Ende Februar mehrheitlich mit 25 zu 18 Stimmen beschlossen hat, genehmigt. Die Genehmigung hatte der Landkreis Rottweil Anfang März im Nachgang zur Kreistagssitzung beim Regierungspräsidium beantragt.

Parallel dazu genehmigte die Freiburger Rechtsaufsicht auch die weitere Gewährträgerschaft des Landkreises gegenüber der Zusatzversorgungskasse in Höhe von 46 Mio. Euro. Diese Gewährträgerschaft hat der Landkreis seit 1993 – dem Jahr der Gründung der Gesundheitszentren Landkreis Rottweil GmbH – inne. Zur Absicherung der Gewährträgerschaft hat der Landkreis in 12 Jahren eine Rücklage von 15,3 Mio. Euro zu bilden. Eine Rücklage wird im Falle einer Privatisierung von Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft von den Rechtsaufsichtsbehörden inzwischen üblicherweise verlangt.

Kein Fehlverhalten des Landrats

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüfte das Regierungspräsidium Freiburg auch die Beschwerde einiger Kreisräte gegen Landrat Wolf-Rüdiger Michel. Die Eingabe der Kreisräte stellte die Rechtmäßigkeit des Kreistagsbeschlusses vom 28. Februar 2011 in Frage. In ihrem Bescheid stellte die Rechtsaufsichtsbehörde hingegen eindeutig klar, dass kein persönliches Fehlverhalten von Landrat Dr. Wolf-Rüdiger Michel vorliegt.

Diese Feststellung wird den Beschwerdeführern in einem ausführlichen Antwortschreiben der Freiburger Aufsichtsbehörde mitgeteilt.

„Damit ist einmal mehr klar, dass das Bieterverfahren und die Kreistagssitzung rechtlich einwandfrei verlaufen sind“, so Landrat Dr. Michel in einer ersten Stellungnahme. Schon zwei Wochen vor der für den Landkreis positiven Stellungnahme durch das Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde hat bekanntlich das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 24. März 2011 einen Eilantrag des unterlegenen Bieters Ameos klar und eindeutig abgewiesen. „Damit sind die strittigen Fragen sowohl durch Gerichtsentscheid als auch durch die Kommunalaufsicht eindeutig beantwortet und die Gesetzmäßigkeit bescheinigt worden. Insoweit herrscht nun doppelte Rechtssicherheit über das Verfahren“, unterstrich der Landrat die Bedeutung des Bescheids aus Freiburg.

Entscheidung ist keinem leicht gefallen

Michel ergänzte: „Keinem der Beteiligten ist die Kreistagsentscheidung Ende Februar leicht gefallen, vor allem weil durch die Umstrukturierung des
Krankenhauswesens Arbeitsplätze wegfallen werden und somit viele Menschen von dieser Entscheidung betroffen sind. Vor diesem Hintergrund habe ich Verständnis für die große Betroffenheit, die Sorgen und den vielfältig geäußerten Unmut in der Raumschaft Schramberg. Soweit in der öffentlichen Diskussion der letzten Wochen allerdings persönliche Diffamierungen oder unsachliche Unterstellungen, insbesondere auch gegen Mitglieder des Kreistages, ausgesprochen wurden, ist diese extreme Form der Kritik unangemessen.

Ich hoffe, dass es nun, nach Klärung der Rechtsfragen durch das Landgericht Stuttgart und das Regierungspräsidium Freiburg, möglich sein wird, den Fokus wieder auf die Sacharbeit zu richten. Denn es gibt viele Bereiche, die das gemeinsame Engagement von Landkreis, Kreistag und Stadt Schramberg brauchen.“