Für den Stallberg bei Rottweil schließt das Land einen Gefängnisneubau aus. Wegen des Untergrunds sei das Risikopotential zu hoch, heißt es in der Bewertungs des Amts Vermögen und Bau. Foto: Nädele

Auf Druck der Öffentlichkeit: Matrix im Internet zu finden. Bitzwäldle und Stallberg chancenlos. Auf Rang 1 landet Tuningen.

Kreis Rottweil - Mehr als ein Jahr lang haben die Kommunen im Rennen um den Gefängnisneubau versucht, von der Landesregierung Details zum Ergebnis der Standortsuche zu bekommen. Jetzt ist die Wertungsübersicht öffentlich – im Internet zu finden.

Beim zweiten Informationsabend in Tuningen am 3. Juni zum geplanten Gefängnisbau auf dem Liapor-Gelände lag die Bewertungsmatrix zur Diskussion vor. Im Internet sind die Unterlagen unter beteiligungsportal-bw.de zu finden.

Für elf Standorte, acht davon im eigentlichen Suchdreieck Rottweil–Donaueschingen–Tuttlingen, sind da nicht nur die Reihenfolge und die Bewertungspunkte abzulesen, sondern auch im Detail die Untersuchungsergebnisse des Amts Vermögen und Bau für jeden einzelnen Standort aufgeschlüsselt: nach Grundstück, Bebaubarkeit, Erschließung, Naturschutz, Forst- und Wasserrecht sowie dem kommunalpolitischen Einvernehmen und Planungsrecht.

Auf Rang 1 landet demnach ein Standort auf Gemarkung Tuningen mit 291 von 405 möglichen Punkten. Das Liapor-Areal findet sich mit 284 Punkten auf Platz 2 vor Weigheim mit 281 Punkten. Mit jeweils 278 Punkten folgen dann zwei Rottweiler Standorte: das Esch und Hochwald. Es folgen der Stallberg und Rottenburg mit 277 Punkten, wobei der eine außerhalb des Suchdreiecks liegt, der andere – Stallberg – wegen des Baugrunds "mit langfristig sehr hohem Risikopotential (Gipskarst und Anhydritumwandlung)" ausgeschlossen ist.

Das Bitzwäldle folgt mit 266 Punkten vor Meßstetten (265) und Hechingen (235). Am schlechtesten geeignet ist demnach der Standort bei Dietingen (221), wo überdies laut Gemeindeverwaltung der Gemeinderat die Zustimmung ausgeschlossen hat. Auch für dieses Gelände ist deshalb in der Matrix, die übrigens vom 25. Januar 2013 stammt, ein Ausschlussgrund vermerkt.

Dieser Wertungsübersicht zufolge ist also der Liapor-Standort gar nicht der am besten geeignetste. Rottweil kann sich mit dem Bitzwäldle und dem Stallberg aus dem Rennen verabschieden. Das Esch und Hochwald sind jeweils besser bewertet.

Der Rottweiler Oberbürgermeister Ralf Broß erklärt auf Anfrage, dass von Seiten der Stadt unverändert Interesse am Gefängnisneubau bestehe. Für den Fall, dass es mit Tuningen und Weigheim nichts wird, "stehen wir gerne zu Gesprächen zur Verfügung".

Was die Landesregierung nun bewogen hat, die Bewertungen öffentlich zu machen, nachdem die Bemühungen der betroffenen Kommunen in den zurückliegenden Monaten ungehört verhallten, bleibt Spekulation. In der E-Mail vom 4. Juni, mit der die Stadtverwaltung Rottweil die Bewertungsmatrix erhalten hat, ist laut Broß die Rede davon, dass es auf Druck der Öffentlichkeit geschehen sei. Aus der Pressestelle des Finanzministeriums, das Bauherr des Gefängnisses ist, heißt es, das "Land hat sich Transparenz auf die Fahnen geschrieben", deshalb seien die Ergebnisse des Standortsuchlaufs ins Internet gestellt worden – am 4. Juni. Ein ironischer Unterton war dabei nicht herauszuhören.

Liapor:

Grundstück: 64 Punkte

Bebaubarkeit: 69 Punkte (Baugrund mit veränderlich festen Schichten)

Erschließung: 49 Punkte

Naturschutz: 78 Punkte (seltene und streng geschützte Amphibien und Heuschrecken nicht ausgeschlossen)

Kommunalpolitik: 24 Punkte

Tunningen:

Grundstück: 81 Punkte (max)

Bebaubarkeit: 64 Punkte (toniger Baugrund mit Risiko bauwerkschädigender Quellhebungen)

Erschließung: 44 Punkte (kostenintensive Umlegung 20-kV-Freileitung notwendig)Naturschutz: 78 Punkte

Kommunalpolitik: 24 Punkte

Weigheim:

Grundstück: 81 Punkte (max)

Bebaubarkeit: 57 Punkte (toniger Baugrund mit Risiko bauwerkschädigender Quellhebungen)

Erschließung: 41 Punkte

Naturschutz: 78 Punkte (Lage trotz Vogelschutzgebiet unbedenklich)

Kommunalpolitik: 24 Punkte

Esch:

Grundstück: 81 Punkte (max)

Bebaubarkeit: 69 Punkte (Baugrund vorerkundet und gut tragfähig)

Erschließung: 42 Punkte

Naturschutz: 62 Punkte (Beeinträchtigungen auf FFH-Gebiet können vorab nicht ausgeschlossen werden)

Kommunalpolitik: 24 Punkte

Hochwald:

Grundstück: 58 Punkte

Bebaubarkeit: 81 Punkte (gut tragfähiger Baugrund)

Erschließung: 43 Punkte

Naturschutz: 72 Punkte (Bebauung würde Überprägung des Weilers bedeuten, erhebliche Fremdkörperwirkung, Kuppenlage)

Kommunalpolitik: 24 Punkte