Der 37-jährige Angeklagte wurde wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Foto: dpa

Zehn Jahre Haft für 37-Jährigen. Richter Karlheinz Münzer spricht von äußerst brutaler Härte.

Kreis Rottweil - Trotz Erinnerungslücken des Täters: Eine Tötungsabsicht beim Überfall auf eine Tuttlinger Ladeninhaberin sieht die erste Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil als erwiesen an. Sie hat den 37-jährigen Angeklagten am Montag wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich hat der Familienvater mit drei weiteren Jahren Freiheitsstrafe wegen widerrufener Bewährungen zu rechnen.

Die vorderen Zuschauerränge im großen Schwurgerichtssaal sind am Montag gefüllt, das mediale Interesse an der Urteilsverkündung ist groß. Der Überfall auf ein Tuttlinger Dessous-Geschäft hatte im November vergangenen Jahres für Aufsehen gesorgt. Der Räuber erbeutete damals 313 Euro aus der Kasse und ließ die Verkäuferin mit lebensgefährlichen Verletzungen zurück.

"Äußerst brutal", nennt der vorsitzende Richter Karlheinz Münzer das Vorgehen des 37-Jährigen. Dieser hat die 39-jährige Einzelhändlerin mit einem Elektroschocker angegriffen und ihr dann mit einem Messer zwei Schnittwunden am Hals versetzt. Anschließend hat er die Verkäuferin an den Haaren in ein Lager gezerrt und dort mit einer Eisenstange auf ihren Kopf eingeschlagen.

Die Kammer stellt bei dem 17-fach Vorbestraften eine "hohe kriminelle Energie" fest. Dieser war bereits im Grundschulalter von der Schule ferngeblieben, um zu stehlen. Es folgten Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen, sexuellen Missbrauchs von Kindern und zahlreichen Gewaltdelikten. Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem 37-Jährigen eine Persönlichkeitsstörung, Exhibitionismus und eine Suchterkrankung diagnostiziert.

Das Gericht folgt der Einschätzung, dass trotz Alkohol- und Drogenkonsums vor dem Überfall von einem schuldfähigen Täter auszugehen ist. Die Erinnerungslücken, die der 37-Jährige geltend macht, ändern daran nichts.

Das Urteil bleibt unter der von der Staatsanwältin geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe. Verteidiger Bernd Behnke hatte sechs Jahre gefordert, es habe kein Tötungsvorsatz gegeben. An diesem hat die Kammer aber keine Zweifel.