Das Urteil im Fensterbohrer-Prozess ist gesprochen. Foto: Nädele

Gericht verurteilt Männer für zahlreiche Einbrüche zwischen Schwarzwald und Bodensee.

Kreis Rottweil - Als reuige Sünder gaben sich am Montag alle drei Angeklagten, als vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Rottweil im "Fensterbohrer"-Prozess das Urteil verkündet wurde. Zwei davon dürfen aufatmen. Für ein nach Auffassung von Staatsanwalt und Kammer in die kriminellen Machenschaften des Haupttäters "hineingerutschtes" Ehepaar gab es Bewährungsstrafen von 18 beziehungsweise acht Monaten Haft, obwohl der Ehemann auch schon so einiges auf dem Kerbholz hat. Nicht zuletzt eine intakt wirkende Familie und ein gutes Arbeitsverhältnis bewogen das Gericht dazu, den Mann weiter auf freiem Fuß an einer guten Zukunft "basteln" zu lassen.

Der 52-jährige Haupttäter machte bei Beteuerungen im Rahmen seines Schlussworts ebenfalls den Eindruck, dass er vieles bereut und – vor allem – endlich kapiert hat, was er mit seinem kriminellen Tun in den Köpfen der Betroffenen anrichtet, wenn diese merken, dass da einer auf der Suche nach schneller Beute des nächtens klammheimlich durch ihre Wohnung geschlichen ist.

Treuherzig und vielleicht auch ehrlich gemeint "Mea culpa" zu machen, genügt aber nicht mehr, wenn man sich für eine neuerliche Einbruchserie zu verantworten hat, nachdem man schon viele Jahre zuvor nach dem gleichen Prinzip gearbeitet hat und – vor allem wegen solcher Delikte – bereits 18 Jahre im Knast abgesessen hat. Sieben Jahre Haft kamen gestern hinzu. Wie viel davon der 52-Jährige dieses Mal abzusitzen hat, wird sich noch zeigen. In Österreich und der Schweiz wurde er nach Urteilen recht schnell aus der Haft in seine Heimat Kroatien abgeschoben. Dort hielt es der Mann aber meist nicht allzu lange aus. Die Verlockung, trotz mehrfachen Einreiseverbots neue Besuche in Mitteleuropa zu starten, um dort mittels Bohrer und Henkeldraht dem Wohlstandsgefälle ein Schnippchen zu schlagen, trieb immer wieder zu neuen Taten.

Vorsitzender Richter Karlheinz Münzer betonte bei der Urteilsbegründung, dem 52-Jährigen müsse im Rahmen seiner jetzigen Strafverbüßung unbedingt ein Übergangsmanagement mit Anleitung zu einer ordentlichen Lebensführung zur Verfügung gestellt werden, um in Kroatien später vielleicht nochmals Fuß fassen zu können. Dort hat er eine Frau und ein kleines Kind, die nach früheren gescheiterten Beziehungen bisher auch nicht viel von Ehemann und Papa hatten.

Nach einer umfassenden Beweisaufnahme beschränkte sich Oberstaatsanwalt Christoph Kalkschmid bei seinem Plädoyer auf die strafrechtliche Würdigung von etwas mehr als 30 Taten, obwohl das möglicherweise nur die Spitze eines Eisbergs sei. Im Sinne von "im Zweifel für den Angeklagten" seien auch weitere Taten, die mit der Handschrift des Angeklagten eigentlich gut in Verbindung gebracht werden könnten, aus der rechtlichen Würdigung herausgenommen worden. Die nebulösen Hinweise des 52-Jährigen auf weitere Personen als mögliche Täter seien wenig glaubwürdig. Gleichwohl stelle sich die Frage, ob hinsichtlich der "Fensterbohrer"-Masche nicht doch ein größeres Netzwerk bestehe. Dazu habe in den Ermittlungen vor der eiligen Verhaftung – um möglichst rasch weiteren Taten einen Riegel vorzuschieben – leider nichts mehr in Erfahrung gebracht werden können.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten blitzte mit seiner Argumentation für ein milderes Strafmaß (mein Mandant hat nie Gewalt angewendet) bei der Kammer ab. Münzer beschied ihm deutlich: Im Zusammenhang mit körperlicher Gewalt wäre die Strafe noch weitaus höher ausgefallen.