Nach einem Einbruch landete ein 33-Jähriger schnell in der Obhut von Ordnungshütern. (Symbolfoto) Foto: dpa

Drogenabhängiger und psychisch kranker Angeklagter gibt Tat freimütig zu. Bewährungsstrafe von acht Monaten.

Kreis Rottweil - Zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe wurde ein psychisch sehr angeschlagener 33-Jähriger verurteilt, den offenbar blanke Not zu einem Einbruch veranlasst hatte.

Vom Rottweiler Amtsgericht wurde dem stark drogenabhängigen Mann vorgeworfen, im September des vergangenen Jahres in eine Wohnung in der Überlinger Straße in Rottweil eingebrochen zu sein und einen Diebstahl im Wert von etwa 10.000 Euro begangen zu haben. Dabei war der Täter bereits wenige Minuten nach dem Einbruch vom Besitzer gefasst worden.

Der Angeklagte räumte die Tat freimütig ein. "Ich habe eine Opiat-Sucht. Ich hatte drei Tage nichts zu essen", lässt er das Gericht zum Auftakt wissen. Wenige Stunden vor Prozessbeginn habe er nochmals Opiate konsumiert, um der Verhandlung überhaupt folgen zu können, ließ er zur Überraschung aller im Gerichtssaal erst einmal wissen.

Angstzustände im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung bestimmen offenbar den Alltag des 33-Jährigen – und treiben ihn dabei auch zu kriminellen Taten. Als durchaus verhandlungsfähig stufte die Richterin den Angeklagten trotz seiner labilen Persönlichkeit ein.

Im Alter von 13 Jahren soll der Angeklagte mit "kiffen" begonnen, mit 14 dann zum ersten Mal LSD, Pilze und Amphetamine konsumiert haben. Mit Alkohol hingegen habe er nichts am Hut, ließ der 33-Jährige das Gericht wissen. Auch hinsichtlich seiner Psychose betonte der Angeklagte, er habe eigentlich oft Angst, etwas zu rauchen.

"Vor dem Einbruch hatte ich tagelang nichts gegessen, war schlaflos und hatte Entzugserscheinungen", berichtete der Angeklagte. Immer wieder habe er versucht, von den Drogen los zu kommen. Vier Jahre war er in einer Psychiatrie untergebracht. Drogenberatung, Therapien, Arbeitsamt – den Versuchen, das Leben in solidere Bahnen zu bringen, waren keine besonderen Erfolge beschieden.

Vier Tage vor dem Einbruch habe er sich selbst aus der Psychiatrie entlassen, sagte der 33-Jährige vor Gericht. Laut eigener Aussage hatte er seine gesamten materiellen Güter gegen Opiate getauscht. Daraufhin habe er über Google Earth das abgelegenste Haus in der Umgebung gesucht. Über ein geöffnetes Fenster sei es ihm möglich gewesen, eine danebenliegende Terrassentür zu öffnen und sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Zwei Spielekonsolen, mehrere Spiele, Uhren aus dem Schlafzimmer, eine Schmuckschachtel, ein Handy und eine Schreckschusswaffe sowie einen Goldbarren verstaute er unter anderem in seinem Rucksack. Als in diesen nichts mehr hineinpasste, entwendete er dem Besitzer einen weiteren Rucksack. Mit beiden Behältnissen verließ er das Haus, gefilmt von Überwachungskameras, so dass der Besitzer und dessen Verlobte eher zufällig den Einbruch per Handy live mitverfolgen konnten. Mit dem Hinweis einer Nachbarin zum gestohlenen Rucksack fiel es dem von der Arbeit herbeigeeilten Eigentümer relativ leicht, den Täter zu stellen. Der Täter zeigte sich auch bei der Polizei kooperativ. Er wollte eigentlich "nur etwas zu essen", erzählt ein Kriminalbeamter, der zum Tatort gerufen wurde. Der Wohnungsbesitzer hatte alle geklauten Sachen umgehend zurückerhalten.

Nach Abgang aus Psychiatrie läuft gar nichts mehr rund

Für das Vergehen müsse der Angeklagte eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten erhalten, kündigte die Richterin an. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährung. Das Urteil lautete "wegen der hohen Beute" schließlich auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit. Zu Gunsten des Angeklagten seien die Einsicht und die Sucht-Situation zu werten gewesen. Der Pflichtverteidiger hatte zuvor mit dem Stichwort "Mundraub" ein noch milderes Urteil ins Gespräch gebracht. Es sei ein nichttypischer Angeklagter, der sich auch gewählt ausdrücken könne und den die blanke Not zu der Tat animiert habe.