Schwunghaften Handel trieben zwei Angeklagter laut Staatsanwaltschaft mit verschiedenen Rauschgiften und Ecstasy, die sie mehrfach in Holland besorgten. Foto: Symbolfoto: Leonhardt

Verhandlung: Polizei findet Marihuana, Haschisch, Kokain und Ecstasy im Auto. Mitfahrer bringt Polizei auf heiße Spur.

Kreis Rottweil - Großer Klärungsbedarf hemmte am Dienstag den Verlauf des ersten Verhandlungstages vor dem Landgericht Rottweil gegen zwei 51 und 26 Jahre alte Angeklagte, die erhebliche Mengen Rauschgift in mehreren Schmuggelfahrten beschafft und dann veräußert haben sollen.

Nach der sechsten Fahrt, so hatte die Staatsanwalt ermittelt, war dann Schluss. Die Männer wurden im Dezember des vergangenen Jahres festgenommen. Im Auto fand die Polizei knapp 5000 Ecstasy-Pillen, zwei Kilogramm Marihuana, 1,2 Kilogramm Haschisch sowie knapp 250 Gramm Kokain. Wert insgesamt rund 25.000 Euro. Die beiden landeten in Untersuchungshaft.

Nachdem ein Disput über in den Augen der drei Verteidiger mangelnde Akteneinsicht beigelegt war, die Verhandlung wurde unterbrochen, konnte sich das Gericht unter Vorsitz von Karlheinz Münzer der Frage zuwenden, wie die Polizei den beiden Angeklagten schließlich auf die Spur gekommen war.

Da konnte ein Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft helfen. Ein weitläufiger Bekannter, der damals im selben Ort wohnte (da kennt man sich halt), hatte sich an ihn gewandt, so berichtete der Justiz-Mann. Dieser wollte als Beifahrer mit einem Bekannten zu einer Party in Frankfurt fahren. Allerdings endete die Tour dann in Wirklichkeit in Holland, wo Rauschgift besorgt wurde. Nun wolle er einen Rat, wie er aus der Sache wieder herauskomme. Außerdem werde er von dem ominösen Bekannten unter Druck gesetzt, da er Schulden bei ihm habe. Der Justiz-Mitarbeiter kontaktierte einen Staatsanwalt, der ihm die Telefonnummer eines Kripo-Beamten gab. Für den Mann der Justiz, der alles auch nicht so genau wissen wollte, war der Fall damit erledigt.

Der "Kurierfahrer aus Versehen" habe Kontakt mit dem Kriminalbeamten aufgenommen, und diesem seine Geschichte erzählt. Die schien glaubhaft. Die Kripo Rottweil ermittelte weiter. Im Laufe der Vernehmungen fielen auch die Namen der beiden Angeklagten, die sich schon im Visier der Fahnder befanden. Obwohl der Zeuge anschließend bei der Polizei Vertraulichkeit für seine Aussagen verlangte, wurde ihm diese nicht gewährt. Die Staatsanwaltschaft war nicht erreichbar, und als dies klappte, war der naive Zeuge bereits im Zuge der Vernehmung zum Beschuldigten geworden. Ein eigenes Verfahren wurde gegen ihn eingeleitet, allerdings abgetrennt vom gestern verhandelten Fall. Die Verteidiger sahen allerdings durchaus eine Verbindung und wunderten sich. Immerhin bekamen die beiden Kripobeamten die selbe Geschichte zu hören.

Allerdings konnten die beiden Polizisten gestern erst aussagen, nachdem sie sich bei ihren Vorgesetzten rückversichert hatten, ob ihre Aussagen durch die Erlaubnis des Präsidiums überhaupt gedeckt waren. Auch hier hemmten größere Pausen die Verhandlung.

Licht ins Dunkle sollte dann der "Kurierfahrer wider Willen", wie er behauptet hatte, bringen. Selbstverständlich hatte er als Beschuldigter in einem anhängigen Verfahren das Aussageverweigerungsrecht. Aber, obwohl ihm das Gericht dies mehrfach erläuterte, konnte der Zeuge keine Entscheidung treffen, ob, und wenn ja, wieviel er aussagen wolle und könne, ohne sich selbst zu schaden. Nach kurzer Beratung, die Verhandlung wurde wieder unterbrochen, beschloss das Gericht, dem Zeugen für seine Aussage einen Anwalt zur Seite zu stellen. Der Zeuge wurde entlassen und sagt erst am zweiten Verhandlungstag aus.

Zu klären war für das Gericht dann noch die Frage eines psychiatrischen Gutachtens. Nach einer weiteren Unterbrechung verlas einer der Anwälte die Erklärung eines der beiden Angeklagten zu seinem jahrelangen Rauschgift-Konsum. Eine Unterschlagung habe er beispielsweise nur zur Finanzierung seiner Sucht begangen. Richter Münzer sah damit die Frage der Schuldfähigkeit in den Fokus gerückt. Helmut Kury, emeritierter Professor für forensische Psychologie soll die Frage jetzt klären.