Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann, muss nicht unbedingt hinter Gitter: Es gibt auch die Möglichkeit, sie durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten. Foto: thawornnurak / Fotolia.com

Abgeordnete setzen auf Förderung von gemeinnütziger Arbeit zur Ableistung von Strafe.

Kreis Freudenstadt - Wer eine Geldstrafe nicht zahlt, muss eigentlich ins Gefängnis. Das Projekt "Schwitzen statt Sitzen" setzt auf gemeinnützige Arbeit zur Ableistung der Strafe. Es soll nach Meinung der Landtagsabgeordneten Norbert Beck und Thomas Hentschel stärker gefördert werden.

Die Landtagsabgeordneten Norbert Beck (CDU) und Thomas Hentschel (Grüne) setzen sich beim Justizministerium für eine stärkere Förderung des Projekts "Schwitzen statt Sitzen" ein, wie sie in einer gemeinsamen Erklärung mitteilen.

Beck spricht sich für eine intensivere Nutzung des Angebots aus. Wer zu einer Geldstrafe verurteilt wird, diese aber nicht bezahlen kann, muss normalerweise eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Seit 2008 bietet das Land den Betroffenen die Möglichkeit, die Geldstrafe stattdessen durch gemeinnützige Arbeit abzuleisten.

Im Landgerichtsbezirk Rottweil haben im vergangenen Jahr insgesamt 132 Verurteilte dieses Angebot wahrgenommen. Das geht aus einer Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion an das Justizministerium hervor.

"Diese Form der Strafe bringt der Gesellschaft einen Mehrwert. Die Betroffenen leisten Arbeitseinsätze bei anerkannten Trägern und dienen dem Gemeinwohl", sagt Hentschel. Den Steuerzahlern entstehen dadurch auch deutlich geringere Kosten. Im Landgerichtsbezirk Rottweil, zu dem auch die Amtsgerichte Freudenstadt und Horb gehören, hat "Schwitzen statt Sitzen" im vergangenen Jahr 5884 Hafttage gespart. Ein Hafttag – Baukosten nicht eingerechnet – kostet derzeit rund 111 Euro pro Tag. Der staatliche Zuschuss an das Netzwerk Straffälligenhilfe, das "Schwitzen statt Sitzen" koordiniert, schlägt hingegen nur mit bis zu 7,50 Euro pro Tag zu Buche.

Auch angesichts drohender Kapazitätsengpässe in den Vollzugsanstalten des Landes sehen die beiden Landtagsabgeordneten steigenden Bedarf, auf dieses Instrument stärker zurückzugreifen. "Teure Haftplätze sollten nicht von Menschen belegt werden, die nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden. Zwar nehmen schon heute zwischen 40 und 60 Prozent der infrage kommenden Personen an ›Schwitzen statt Sitzen‹ teil. Aber diese Quote sollten wir noch steigern", so Hentschel. Er fordert daher, mehr Einsatzmöglichkeiten zur gemeinnützigen Arbeit nach Feierabend und am Wochenende zu schaffen. Das Netzwerk Straffälligenhilfe konnte schon einige solche Einsatzstellen erschließen, hier bestehe aber weiterhin Bedarf für mehr Flexibilität, wie Beck und Hentschel mitteilen.

"Gerade in prekären Arbeitsverhältnissen können die Arbeitszeiten schlecht planbar sein, gleichzeitig würde diesen Personen ein Erlass der Geldstrafe besonders zugute kommen", meint Beck. Die gemeinnützige Arbeit stelle zudem einen wesentlichen Beitrag zur Integration auf dem Arbeitsmarkt dar. Von einigen Vermittlungsstellen sei eine enge Zusammenarbeit mit den Jobcentern beziehungsweise Arbeitsagenturen vor Ort bekannt.

Nach Angaben des Netzwerks Straffälligenhilfe werde von den Einsatzstellen immer wieder von Klienten berichtet, die nach der Ableistung gemeinnütziger Arbeit anschließend eine Festanstellung in der Einrichtung erhalten haben. "Schwitzen statt Sitzen" leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Resozialisierung, meinen die beiden Abgeordneten.