Das Landgericht Rottweil sprach die beiden Angeklagten im Raubprozess frei. Foto: Schickle

Indizien gegen Angeklagte aus Raum Freudenstadt reichen nicht aus. Täterschaft bleibt offen.

Kreis Freudenstadt - Der Raubprozess gegen zwei Männer aus dem Raum Freudenstadt am Landgericht Rottweil endete mit einem Freispruch für die Angeklagten. Der schwere Raub, der ihnen zum Vorwurf gemacht wurde, konnte nicht bestätigt werden.

"Etliche Gesichtspunkte sprechen für eine Täterschaft", sagte Oberstaatsanwältin Sabine Mayländer. Insbesondere bei einem der beiden Täter. Aber letztlich wären die Indizien nicht ausreichend, um "absolut sicher sein zu können". Der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer hingegen legte sein Hauptaugenmerk auf die fehlenden Beweise. Am letzten Verhandlungstag waren noch vier Zeugen geladen. Licht ins Dunkel hätte noch ein Ehepaar bringen können. Es wurde am späten Nachmittag des Tattags von den beiden Verdächtigen aufgesucht.

Die Ehefrau schloss aus dem Verhalten der Beiden auf einen bevorstehenden Überfall. Aber ein objektiver Nachweis konnte dafür nicht gefunden werden. Die Ehefrau habe in der Vernehmung hysterisches Verhalten eingeräumt, sagte Münzer, und auch die Untersuchung der hinzugezogenen Polizei ließ keinen Rückschluss auf einen geplanten Raub zu. Vielmehr ging es bei dem Besuch einzig um ein gekauftes Handy. Während für das Gericht das Vorgehen bei den Eheleuten »einfach festgestellt« werden konnte, ließen die "völlig divergierenden Angaben" zum eigentlichen Tatgeschehen am Abend keine Schlüsse auf die Täter zu. Glaubhaft sei nur, dass es zu dem Überfall kam, sagte Münzer.

Maßgeblich für den Zweifel an der Täterschaft seien die ungenauen Angaben der Geschädigten zum Tatablauf gewesen. Als "unpräzise" bezeichnete Münzer die Schilderung des Ablaufs der Gewaltanwendung in Bezug auf Schlaggegenstand und Messer sowie die Angaben zur Wiederkennung des Täters. Bei der Polizeivernehmung gab einer der Geschädigten an, Auge und Mund erkannt zu haben.

Vor Gericht räumte er allerdings ein, dass die Täter vollständig maskiert waren. Nur allein von der Statur oder dem "Entengang" auf einen Täter zu schließen, sei nicht möglich, weil kein Alleinstellungsmerkmal vorliege. Zudem konnten bei den Angeklagten nicht das gestohlene Tablett, die Handys oder einer der beiden Geldbeutel gefunden werden. Zwar wurde kurze Zeit später vom Konto der Geschädigten Geld abgehoben, da in den Geldbeuteln EC-Karten mitsamt Pin gefunden wurden, aber auch dieser Vorgang half der Kammer nicht bei der Spurensuche.

In diesem Zusammenhang empörte sich Anwalt Claus Unger über die Arbeit der Freudenstädter Kriminalpolizei, die kein Videomaterial bei den betroffenen Banken angefordert habe. Der ermittelnde Polizeibeamte habe ihm auf seine Frage lediglich geantwortet: "Warum sollte ich das auch?« Unger nannte diese Reaktion eine "bodenlose Arroganz", zumal dadurch versäumt worden sei, entlastendes Material zu sammeln. "Wäre das Video eingeholt worden, wäre es zu keinem Verfahren gekommen", schimpfte der Anwalt.

Offen bleibt die Frage, wer den schweren Raub begangen hat. Richter Münzer sprach von einer "typischen Milieutat". Bei den beiden Geschädigten handelte es sich um Drogendealer, bei den Angeklagten um Konsumenten. Das Gericht sprach die beiden Angeklagten frei. Für die ihnen entstandenen Kosten wird eine Entschädigung bezahlt. Insbesondere kommt dies demjenigen zugute, der einige Zeit in Untersuchungshaft verbringen musste.