Drogen- und Geldprobleme sollen der Grund für den Überfall in einer Wohnung in Baiersbronn gewesen sein. Foto: Ebener

Vierte Runde im Raubüberfall-Prozess.Angeklagte haben mehrere Einträge im Bundeszentralregister. Fortsetzung im September.    

Kreis Freudenstadt/Rottweil - Beim vierten Verhandlungstag am Landgericht Rottweil im Raubprozess gegen zwei Männer aus dem Raum Freudenstadt wurden Ermittlungsergebnisse verlesen. Nach der Spurenauswertung der Beweisstücke können die beiden Täter nicht eindeutig mit der Tat in Verbindung gebracht werden.

Die Spurenmenge kann aber auch zu gering gewesen sein. Den beiden 24- und 25-jährigen Tätern wird vorgeworfen, am 18. Januar dieses Jahres eine Wohnung in Baiersbronn überfallen zu haben. Das mutmaßliche Motiv seien Geld und Drogen gewesen. Einer der beiden Wohnungsinhaber, ein 24-Jähriger, wurde dabei mit einem Faustschlag sowie einem Fußtritt niedergestreckt und anschließend mit einem Messer in Schach gehalten. Seinem Mitbewohner glückte die Flucht. Die Täter haben Smartphones, Tablet-Computer und Geldbörsen entwendet.

Die bisherigen Verhandlungstage ließen viele Fragen unbeantwortet. Im gestrigen Fortsetzungstermin vor der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Rottweil kamen drei Punkte zur Verlesung. Es waren dies die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchung an sichergestellten Asservaten, die Verlesung von Einträgen aus dem Bundeszentralregister sowie die Aussage des 25-jährigen Beschuldigten bei der richterlichen Vernehmung.

Das kriminaltechnische Institut hat mehrere am Tatort Baiersbronn sichergestellte Beweismittel ausgewertet. Es handelte sich um Kleidungsstücke der Täter und Geschädigten. Anhand der Spurenauswertung sollte aufgeklärt werden, ob beide miteinander Kontakt hatten. Laut Gutachten konnte diese Frage mangels charakteristischer Merkmale an den untersuchten Kleidungsstücken nicht beantwortet werden. Auch die sichergestellten genetischen Spuren brachten keine eindeutigen Ergebnisse. An einem Survival-Messer mit Stoffscheide konnten zwar verschiedene Hautabriebspuren sichergestellt werden.

Einige Spuren mussten wegen einer zu geringen DNA-Menge ausgesondert werden, bei anderen handelte es sich um komplexe Mischspuren mit drei beziehungsweise vier Spurenverursachern. Die beiden Tatverdächtigen seien als Mitverursacher der Spuren nicht eindeutig nachweisbar. Dies bedeutet laut Gutachten aber nicht, dass die Tatverdächtigen keinen Kontakt mit den sichergestellten Beweismitteln gehabt haben. Die Nichtnachweisbarkeit könne auch an einer zu geringen Spurenmenge gelegen haben.

Beide Angeklagte haben mehrere Einträge im Bundeszentralregister. Der jüngere Angeklagte hat seit 2005 sechs. Er stand schon wegen gemeinschaftlichen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, gemeinschaftlicher Sachbeschädigung, vorsätzlicher Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Sachbeschädigung vor Gericht. Das Strafmaß für diese abgeurteilten Vergehen reichte von einer Verwarnung über zu leistende Arbeitsstunden bis hin zu Jugendstrafen auf Bewährung.

Für den älteren Angeklagten wurden fünf Einträge aus dem Zentralregister verlesen. Er musste sich bereits wegen gefährlicher und wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und vorsätzlicher Körperverletzung verantworten. Auch er erhielt Verwarnungen bis hin zu Jugendstrafen. Im dritten Punkt kam das Vernehmungsprotokoll des Verdächtigen vor dem Haftrichter zur Verlesung. Darin berief sich der Angeklagte weitgehend auf seine Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung. Der Prozess wird am Freitag, 12. September, um 9 Uhr fortgesetzt.