Die Krankenhäuser in Horb und Freudenstadt (Bild) sollen erhalten bleiben. Das forderten SPD-Kreisvorstand und SPD-Kreistagsfraktion in einem Antrag an den Kreistag. Foto: Archiv

SPD-Kreisvorstand verabschiedet Antrag. Privatisierung abgelehnt. Akutversorgung in Horb nicht ausschließen.

Kreis Freudenstadt - Position bezieht die SPD in der Debatte über die Zukunft der Krankenhäuser im Kreis Freudenstadt. In einem Antrag an den Kreistag fordern SPD-Kreisvorstand und SPD-Kreistagsfraktion an beiden Krankenhaus-Standorten in Freudenstadt und Horb festzuhalten und sie zu optimieren.

Eine Privatisierung der Krankenhäuser wird von der SPD abgelehnt. Die Sozialdemokraten fordern zur Zukunft der Krankenhäuser in Freudenstadt und Horb von der Verwaltung im Landratsamt konkrete Realisierungsmöglichkeiten vorzulegen. Wie es in einer Pressemitteilung heißt, ist dabei der SPD eine Trägerschaft der Krankenhäuser nach wie vor in öffentlicher Hand, sprich beim Landkreis, besonders wichtig. Ebenso wichtig ist den Sozialdemokraten, das Krankenhaus in Horb zu stärken und zukunftsfähig zu halten.

Eine außerordentliche Sitzung des SPD-Kreisvorstands beschäftigte sich in Anwesenheit der Horber SPD-Stadträte Thomas Mattes, Jürgen Grassinger, Viviana Weschenmoser, Melanie Nagel und Bürgermeister Jan Zeitler ausschließlich mit dem Thema Krankenhäuser. Dabei richteten sich die Blicke der Vorstandsmitglieder nicht nur auf die Situation im Landkreis Freudenstadt, sondern auch auf die Entwicklung der Krankenhaus-Landschaft in den benachbarten Landkreisen.

Jörg Marx (Baiersbronn) berichtete von einer Tagung des Landkreistags Baden-Württemberg über die kommunale Krankenhausversorgung. Dabei wurde, so Marx, unter anderem ausgeführt, dass Kooperationen unter benachbarten Krankenhäusern sowie Klinikverbände durchaus überlebensfähige Alternativen zur Privatisierung sein könnten. Kommunale Krankenhäuser hätten Zukunft, wenn sie sich spezialisieren, Angebote bündeln und Kooperationen eingingen. Auch lokale Gesundheitszentren seien ein Weg, der gefährdeten Gesundheitsvorsorge auf dem Land zu begegnen.

Kreisvorsitzender Gerhard Gaiser (Baiersbronn) verwies mit Kreistagsfraktionsvorsitzendem Reiner Ullrich (Alpirsbach) auf die Situation des Krankenhauses in Freudenstadt. Das Gebäude sei inzwischen über 40 Jahre alt, der Sanierungsstau sei groß. Selbst wenn man sich für einen Neubau entscheide, müsse bis zu dessen Fertigstellung ein zweistelliger Millionenbetrag in den Altbau investiert werden, um den laufenden Betrieb abzusichern.

Für den Standort in Horb, so Ullrich, müsse ein Konzept gefunden werden, das sich finanziell selbst trägt, eine Akutversorgung wollte Ullrich dabei nicht ausschließen. der Fraktionschef betonte, dass die derzeitige medizinische Versorgung an den Häusern in Freudenstadt und Horb anerkannt gut sei. Wie auch Jörg Marx und Gerhard Gaiser war er der Überzeugung, dass es mittelfristig gelingen könne, in beiden Häusern operativ schwarze Zahlen zu schreiben und damit den Kreishaushalt nachhaltig zu entlasten.

Für einen starkenKlinikverbund

Der Kreisvorstand der SPD sprach sich dafür aus, für die Zukunft der Krankenhäuser einen starken Verbund mit Kliniken der Region einzugehen. Dabei dürften die geografischen Grenzen nicht zu eng gezogen werden. Einstimmig verabschiedete der Kreisvorstand einen umfassenden Antrag an die SPD-Kreistagsfraktion. Diese hat inzwischen den Antrag nach eingehender Diskussion unverändert übernommen. In dem Antrag heißt es unter anderem: "Der Kreistag möge beschließen: Die Krankenhäuser im Kreis Freudenstadt werden in öffentlicher Trägerschaft betrieben. Dabei ist ein Klinikverbund anzustreben und ein regionaler Klinikbedarfsplan zu erstellen. Der Kreistag hält am bisherigen Standort Freudenstadt mit einem Teilneubau am jetzigen Klinikstandort und zeitnaher Anbindung an das überörtliche Straßennetz fest. Eine Trennung von Krankenhausträger und Investor beim Klinikneubau ist zur Entlastung des Kreishaushalts zwingend erforderlich. Der medizinische Standort Horb ist bedarfsgerecht zu optimieren unter anderem mit einer Ambulanz, einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einem Ärztehaus und zusätzlichen medizinischen Dienstleistungen".