Am Landgericht Tübingen endete am Donnerstag der Missbrauchsprozess gegen einen 39-Jährigen aus dem Kreis Calw. Foto: Archiv

39-Jähriger wegen Missbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Tübingen/Kreis Calw - Bereits am zweiten Prozesstag hat die dritte Große Jugendschutzkammer des Landgerichts Tübingen ihr Urteil gegen einen 39-Jährigen aus einer Kreisgemeinde gefällt. Der Mann muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, weil er seine heute 16-jährige Tochter über Jahre hinweg sexuell missbraucht hat.Schon am ersten Prozesstag hatte der Verteidiger des Angeklagten angekündigt, dass sein Mandant ein Geständnis ablegen wolle – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. In diesem Geständnis hat der Mann die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang eingeräumt.

Die hatte ihm vorgeworfen, zwischen 2004 und 2011 etwa einmal in der Woche eine seiner drei Töchter sexuell missbraucht zu haben. Das Prinzip der Taten war dabei immer ähnlich. Der Mann wartete ab, bis seine Frau arbeiten war, dann schlich er sich, meist alkoholisiert, in das Zimmer des Mädchens, vorgeblich um "Gute Nacht" zu sagen. Doch dann zog sich der Mann – meist nur untenherum – aus, entkleidete seine Tochter, streichelte sie an ihren Geschlechtsteilen, rieb sich an ihr. Auch von Zungenküssen, aber auch von Schlägen war in der Anklage die Rede. Zum Geschlechtsverkehr kam es in keinem der Fälle. Immer wieder schaffte es das Mädchen, sich wegzudrehen, sich zu wehren.

Mit seinem unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgegebenen Geständnis ersparte der Angeklagte dem immer noch traumatisierten Opfer eine schwierige und belastende Aussage vor Gericht – ein Umstand, den das Gericht dem Angeklagten bei der Strafbemessung zugute hielt, wie der Vorsitzende Richter Thomas Geiger betonte. So musste die Kammer lediglich noch einen Ermittler und die Noch-Ehefrau des Angeklagten vernehmen. Die berichtete unter anderem, dass ihr Mann schon im vergangenen Jahr ihr gegenüber eingeräumt habe, dass an den Missbrauchsvorwürfen etwas dran sei.

Die Staatsanwaltschaft forderte für diesen sexuellen Missbrauch eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Eine Forderung, der sich das Gericht nicht anschloss, sondern den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs in 264 Fällen – die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich 330 Fälle angeklagt – für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter schickte.

Dass das Gericht den Mann trotz der Vielzahl der Missbrauchsfälle, trotz der langen Dauer und dem frühen Beginn der Taten – das Opfer war bei der ersten Tat neun Jahre alt – verhältnismäßig milde bestrafte, hat der Mann nach den Worten von Richter Geiger mehreren Umständen zu verdanken: in erster Linie seinem Geständnis, aber auch seiner vor Gericht gezeigten Reue und umfassenden Kooperation. Zudem habe der Mann aktiv sein – zeitweise massives – Alkoholproblem angegangen und trinke seit Juli 2011 nicht mehr. Außerdem geht das Gericht bei dem Mann von einer guten Sozialprognose aus: "Er zeigt positive Ansätze für eine positive Entwicklung", so Richter Geiger in seiner Einschätzung.