Besonders in diesem Bereich nahe Althengstett soll es ab heute mit den Rodungs- und Fällarbeiten für die Hesse-Bahn weitergehen. Foto: Fritsch

Hesse-Bahn: Rodung nach Gerichtsbeschluss nicht auf allen Teilen der Strecke untersagt. Los geht's im Bereich Althengstett.

Kreis Calw - Ab Mittwoch will der Landkreis Calw die Rodungsarbeiten an der Strecke der Hermann-Hesse-Bahn wieder aufnehmen – zumindest an den Abschnitten der Trasse, für die ihm die Arbeiten vom Verwaltungsgericht nicht untersagt wurden.

Der Landkreis Calw kann an bestimmten Streckenabschnitten der geplanten Hermann-Hesse-Bahn Baumfällarbeiten durchführen. Dieser festen Meinung ist man im Calwer Landratsamt. Dies habe das Verwaltungsgericht Karlsruhe am 22. Dezember 2016 entschieden, heißt es in einer Pressemitteilung der Behörde.

Enges Zeitfenster für die Maßnahmen

Der Beschluss des Gerichts schließe lediglich ausgewiesene Teilbereiche von weiteren Arbeiten des Landkreises aus. In allen anderen Abschnitten dürfe die Bahntrasse wieder freigelegt und zugänglich gemacht werden, heißt es aus dem Landratsamt. Dies sei unter anderem auf dem Streckenabschnitt zwischen Bahnkilometer 37,6 und 39,7 mit kleineren Unterbrechungen auf Gemarkung der Gemeinde Althengstett der Fall.

Ab dem heutigen 11. Januar will man daher die Arbeiten in diesem Bereich wieder aufnehmen. Kleine Teilbereiche in diesem Streckenabschnitt, in denen nicht gefällt werden darf, wird die ökologische Baubegleitung des Landratsamts Calw vorher markieren und besonders überwachen. "Wir werden die Arbeiten in den Streckenabschnitten, die vom Gericht nicht ausgeschlossen wurden, zeitnah wieder aufnehmen", so Projektleiter Michael Stierle zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Wiederaufnahme der Fäll- und Rodungsarbeiten ergebe sich aus dem engen Zeitfenster, das solche Maßnahmen nur in der vegetationsfreien Periode zwischen Oktober 2016 und Februar 2017 erlaubt. "Gerade im Bereich Althengstett stehen jetzt Arbeiten zur Grenzfeststellung an, da ist es notwendig, das Bahngrundstück hindernisfrei begehen zu können", erläutert der Projektleiter weiter.

Untersagt sind laut dem Gerichtsbeschluss Baumfällarbeiten unter anderem im Bereich Calw-Heumaden, dem tiefen Geländeeinschnitt "Im Hau" zwischen Althengstett und Calw-Heumaden sowie auf beiden Seiten des Forst-Tunnels zwischen Ostelsheim und Althengstett.

Hintergrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe war ein Eilantrag des Naturschutzbunds Deutschland Landesverband Baden-Württemberg, der einen kompletten Stopp der Fäll- und Rodungsarbeiten entlang der gesamten Bahnstrecke auf den Gebieten der Stadt Calw und der Gemeinden Althengstett und Ostelsheim beantragt hatte.

Das Gericht hat diesen Antrag in Teilen zurückgewiesen und exakt die Bereiche benannt, in denen der Kreis aktuell keine Maßnahmen durchführen darf.