Die Lage bei der Entsorgung bleibt angespannt. Betriebe dürfen nur begrenzte Mengen anliefern. (Symbolfoto) Foto: Seidel

Gewerbetreibende aus anderen Landkreisen dürfen nichts anliefern. Lage dort noch angespannter?

Kreis Calw - Für Gewerbetreibende bleibt in Sachen Altholzentsorgung vorerst alles beim Alten: Bis voraussichtlich Samstag, 12. November, dürfen Betriebe weiterhin die bereits bekannten – und derzeit begrenzten – Mengen zu den Recyclinghöfen anliefern. Das gibt die Abfallwirtschaft Kreis Calw (AWG) auf ihrer Homepage bekannt.

Aufhorchen lässt dagegen ein zusätzlicher Hinweis, der seit Mittwoch auf der Internetseite der AWG zu finden ist: "Die Annahme beschränkt sich auf Altholz aus dem Landkreis Calw. Anlieferungen aus anderen Landkreisen werden nicht angenommen", steht dort geschrieben. Ein Hinweis darauf, dass die Lage bei der Altholzentsorgung in anderen Landkreisen noch angespannter als im Raum Calw ist?

"Wir bedienen den Kreis Calw zuerst"

Nein, sagt Helge Jesse von der AWG. "Es ist nicht so, dass uns die Anfragen aus Nachbarkreisen überhäufen", erklärt der Abfallberater. Der Hinweis im Internet sei vorsorglich ausgesprochen worden, damit Firmen – die meist ohnehin recherchieren würden, bevor sie größere Mengen anliefern – sofort wüssten, was Sache ist. Die Regelung habe im Übrigen bereits zuvor bestanden. Denn, so Jesse: "Prinzipiell bedienen wir den Kreis Calw zuerst." Und mit dessen Liefermengen seien die Recyclinghöfe derzeit voll ausgelastet.

Gewerbebetriebe dürfen momentan einen Kubikmeter Altholz der Klassen I bis III pro Tag anliefern, an den Entsorgungsanlagen Simmozheim und Walddorf bis zu zwei Kubikmeter. In Simmozheim und Walddorf dürfen darüber hinaus ein bis zwei Mal pro Woche Großmengen nach vorheriger Anmeldung angeliefert werden. Die Mengenbegrenzung liegt hier bei einem Container mit maximal 38 Kubikmeter oder zwei Container mit maximal 20 Kubikmeter.

Privatanlieferer waren und sind auch künftig nicht von den Einschränkungen betroffen. Für Altholz der Klasse IV besteht nach wie vor ein Annahme-Stop.

Grund der Begrenzungen ist ein bundesweiter Entsorgungsengpass bei Altholz, der durch wachsende Mengen (Stichwort Bau-Boom) und sinkende Entsorgungskapazitäten (Stilllegung zahlreicher Biomassekraftwerke) ausgelöst wurde.

Weitere Informationen:

www.awg-info.de