Wer alkoholisiert Rad fährt, begeht erst ab 1,6 Promille eine Straftat Foto: dpa

Wer alkoholisiert Rad fährt, bekommt es erst ab 1,6 Promille mit der Verkehrssünderkartei in Flensburg zu tun. Experten fordern, den Grenzwert abzusenken.

Stuttgart - Es stimmt schon: Wer alkoholisiert Auto fährt, gefährdet massiv das Leben von Dritten. Wer sich dagegen alkoholisiert auf den Fahrradsattel schwingt, gefährdet meist nur sich selbst.

Doch dürfen Radfahrer deshalb mit bis zu 1,6 Promille Alkohol im Blut einen Freifahrschein haben? Nicht wirklich. Wer derart berauscht mit dem Rad fährt, ist ein Sicherheitsrisiko. Auch für andere. Ab 0,5 Promille sieht man nachweislich schlechter, ab 0,8 Prozent leidet die Reaktionsfähigkeit. Was den Bundesgerichtshof daher 1986 geritten hat, als er für die absolute Fahruntüchtigkeit auf zwei Rädern den Alkohol-Grenzwert auf 1,6 Promille festgelegt hat, ist kaum zu verstehen.

Die Folgen: So mancher Radfahrer genehmigt sich das ein oder andere Glas zu viel. Jedes Jahr verunglücken zwischen 3000 und 4000 Radler in Deutschland unter Alkoholeinfluss so schwer, dass ihre Unfälle registriert werden. Von den vielen nicht erfassten Schadensfällen ganz zu schweigen. Gesichtsverletzungen sind zudem dreimal so häufig wie bei nüchternen Radfahrern.

Den Promille-Grenzwert abzusenken, ist somit vertretbar. Wenn der Radler dann nur noch ein Radler trinkt, kann er auch gut drauf sein – und er ist auf der sicheren Seite.