Was soll vom Verkehrsgeschehen aufgezeichnet werden? Foto: dpa

Die Datenschutz-Debatte wird zu Recht geführt, solange es darum geht, was die Fahrzeughersteller denn mit den Daten machen, die ihren Kunden gehören. Der Schutz vor technischen Aufzeichnungen darf aber nicht so weit gehen, dass er am Ende die Falschen schützt: Unfallflüchtige und Autodiebe, meint unser Polizeireporter Wolf-Dieter Obst.

Die Datenschutz-Debatte wird zu Recht geführt, solange es darum geht, was die Fahrzeughersteller denn mit den Daten machen, die ihren Kunden gehören. Der Schutz vor technischen Aufzeichnungen darf aber nicht so weit gehen, dass er am Ende die Falschen schützt: Unfallflüchtige und Autodiebe, meint unser Polizeireporter Wolf-Dieter Obst.

Stuttgart - Ausgerechnet Kay Nehm fordert das: einen besseren Datenschutz für das Kraftfahrzeug. Das ist deshalb bemerkenswert, weil der Präsident des Verkehrsgerichtstags in seinem früheren Leben Generalbundesanwalt war – und damit Chef einer Behörde, die auch vom Datensammeln ihrer Fahnder und Ermittler lebt. Ausgerechnet jener Nehm, der jüngst die Idee ins Spiel brachte, den Halter eines Fahrzeugs pauschal mit einem Denkzettel zu bestrafen, wenn sein Wagen geblitzt wurde, aber der Fahrer nicht zu ermitteln ist.

Die Debatte über den gläsernen Autofahrer knüpft nahtlos an die Diskussionen um die globale Überwachung durch US-amerikanische Geheimdienste an, erinnert an die Debatten um die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungen. Und jetzt: das Auto.

Regeln sind tatsächlich vonnöten: Schon heute verrät ein Auto mehr, als sein Besitzer ahnen mag. Elektronische Steuergeräte, Individualnummern an Fahrzeugteilen: Wer ein Auto mit Assistenzsystemen, GPS und Internet besitzt, muss wissen, dass Big Brother, der große Überwachungsbruder, immer mitfährt. Fluch und Segen liegen da nah beieinander. Wer Opfer eines Unfalls wird, dessen Verursacher sich aus dem Staub macht, wird sicher begrüßen, dass die Polizei auf Spurensuche gehen kann.

Doch die Datenschutz-Debatte droht in die falsche Richtung zu driften. Sie wird zu Recht geführt, solange es darum geht, was die Fahrzeughersteller denn mit den Daten machen, die ihren Kunden gehören. Der Schutz von technischen Aufzeichnungen darf aber nicht so weit gehen, dass er am Ende die Falschen schützt: Unfallflüchtige und Autodiebe. Das sollte vor allem Kay Nehm wissen.

w.obst@stn.zgs.de