Blick in eine Inklusionsklasse Foto: dpa

Für die Inklusion Behinderter sind Geld und vor allem viel Überzeugungsarbeit nötig. Denn die Ängste und Vorbehalte sind gewaltig, kommentiert unsere Autorin Maria Wetzel.

Ein Kind mit Down-Syndrom unterrichten? Nein, sagen viele Gymnasiallehrer. Ziel ihrer Schulart sei das Abitur, das aber könne ein geistig behinderter Junge nie erreichen. Den Eltern eines Elfjährigen in Walldorf geht es allerdings gar nicht um den Schulabschluss. Sie möchten, dass ihr Sohn weiter mit seinen Freunden lernen kann, mit denen er vier Jahre lang die Grundschule besucht hat – darunter sind zwei weitere Kinder mit Behinderungen. Aufgrund ihrer schulischen Leistungen haben beide eine Empfehlung fürs Gymnasium.

Der Fall im nordbadischen Walldorf macht deutlich, dass Inklusion sehr unterschiedlich verstanden werden kann. 2009 hat Deutschland die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen unterzeichnet. Während sich nach dem früheren Verständnis von Integration Behinderte anpassen sollten, um ihre Rechte wahrzunehmen, ist jetzt die Gesellschaft gefordert, sich zu öffnen und Barrieren in allen Bereichen abzubauen. Dazu gehört, dass Behinderte gemeinsam mit Nichtbehinderten den Kindergarten und die Schule besuchen, eine Ausbildung machen und selbst entscheiden können, wie sie leben möchten.

Inklusion kostet Geld – für zusätzliches Personal, für Umbauten, für technische und andere Hilfsmittel. Vor allem aber kostet sie Überzeugungsarbeit. Denn die Ängste und Vorbehalte sind gewaltig. In der Arbeitswelt kaufen sich Unternehmen davon frei, Behinderte einzustellen, um sich mögliche Konflikte zu ersparen. Eltern nichtbehinderter Kinder wiederum befürchten, dass ihr eigener Nachwuchs Nachteile erleiden könnte, wenn sich Lehrer auch noch um Schüler mit Handicaps kümmern. Von Chancen wird allenfalls in Sonntagsreden gesprochen. Wo lässt sich die sogenannte Sozialkompetenz denn besser lernen?

Was die Vorgängerregierung 2010 mit Modellversuchen in fünf Regionen halbherzig angestoßen hat, wollte Grün-Rot „konsequent umsetzen“. Doch die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag sind bis heute nicht eingelöst, frühestens zum Schuljahr 2015/16 tritt das neue Schulgesetz in Kraft. Ein Grund für die Verzögerung ist, dass es auch in der Schulverwaltung unterschiedliche Haltungen dazu gibt, was Inklusion bedeutet und was für Behinderte am besten ist. Baden-Württemberg hat mit neun Sonderschultypen ein sehr differenziertes Sonderschulwesen geschaffen. Viele Sonderpädagogen und Lehrer an den Regelschulen beließen es am liebsten dabei. Auch ein Teil der Eltern wünscht sich weiterhin den Schonraum der Sonderschulen mit ihren kleinen Klassen. Wer sein behindertes Kind an die Regelschule schicken will, muss deshalb viele Hürden überwinden. Es gibt erfolgreiche Modelle, aber sie sind wenig bekannt. Die Versuche belegen, dass alle Schüler vom gemeinsamen Unterricht profitieren können – aber nicht müssen. Voraussetzung für ein gutes Miteinander sind gute Rahmenbedingungen.

Doch nicht einmal in der Koalition herrscht Einigkeit darüber, wie diese umzusetzen sind. Kultusminister Andreas Stoch (SPD) hat kürzlich den Bedarf an zusätzlichen Sonderpädagogen auf bis zu 4000 beziffert, aus Sicht der Grünen reichen viel weniger. Inklusion wird nur gelingen, wenn die Schulen darauf vertrauen können, dass sie vom Land, den Kommunen und Kostenträgern die nötige Unterstützung bekommen – Sonderpädagogen für einige Stunden reichen nicht, auch große Klassen sind ein Hindernis. Vor allem aber braucht es mutige Lehrer, die Neues wagen, um die am meisten Benachteiligten in die Mitte zu nehmen.

m.wetzel@stn.zgs.de