Prüfungsanstalt kritisiert geringe Deckung

Von Stephan Hübner

Königsfeld. Neue Friedhofsgebühren beschloss der Gemeinderat. Die Gemeindeprüfungsanstalt verlangt eine Mindestdeckung von 50 Prozent. 2013 lag diese aber nur bei 21 Prozent.

Laut Hauptamtsleiter Martin Laufer soll die Gebühr für die Aussegnungshallen von 155 auf 159 Euro steigen. Gleichbleiben sollen die Gebühren für die Leichenkühlvitrine von 150 Euro je Todesfall und die Leichenzellen von 35 Euro je angefangenem Tag, maximal 105 Euro.

Die Nutzungsgebühr für ein Reihengrab soll von 1300 auf 1400 Euro steigen, Kindergräber bei 169 Euro bleiben.

Die Überlassung eines Urnengrabes steigt von 390 auf 430 Euro, bei Bestattung in einem Urnengemeinschaftsfeld von 190 auf 210 Euro. Ein Wahlgrab kostet fürderhin 2800 statt 2600 Euro, die Zubettung einer Urne 215 anstatt 195 Euro.

Hans Mack war angesichts der Inflationsrate von ein bis zwei Prozent die Erhöhung von sechs bis acht Prozent unverständlich. "Mir kommt das viel vor." Bürgermeister Fritz Link begründete dies mit erheblichen Investitionen auf den Friedhöfen, beispielsweise bei der Terrassierung oder den Urnengemeinschaftsgrabfeldern. Der Gemeinderat stimmte der Änderung der Gebühren zu.