Im Gebiet "Beerenreute" wird ein Sondergebiet ausgewiesen, um wildes Bauen zu verhindern. Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder-Bote

Bebauungsplan "Beerenreute" hat Sonderstatus für den Bauherrn / Abstände zur Kreisstraße nicht eingehalten

Von Stephan Hübner

Königsfeld. Die Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans "Beerenreute" diskutierte einmal mehr der Gemeinderat.

Laut Bürgermeister Fritz Link bemüht sich die Kommune schon seit zwei Jahren, zwei ortsansässigen Firmen die Ansiedlung in Buchenberg zu ermöglichen. Mehrere Suchanläufe für eine Bebauung näher am Siedlungskern scheiterten am Grunderwerb. Deshalb bietet sich nur das Grundstück des Antragstellers selbst an.

Link sprach von einer planungsrechtlich nicht idealen, aber vertretbaren Lösung, auch wegen der bereits vorhandenen Splittersiedlung. Ausgewiesen werden soll kein Gewerbegebiet sondern ein "Sondergebiet holzverarbeitende Betriebe". Andere Gewerbezweige sind so ausgeschlossen. Der Ortschaftsrat hatte dem Vorhaben zugestimmt.

Aufgrund der geringen Fläche von 3500 Quadratmetern ist die Kommune der Meinung, dass keine Ausgleichsfläche nötig wird.

Laut Michael Schröder vom Planungsbüro "Wick + Partner" soll die Fläche des Bestandsgebäudes ein Mischgebiet im Sinne von Wohnen werden. Gewerbliche Nutzung ist dort höchstens für Büro oder Dienstleistung möglich. Handwerk und sonstiges Gewerbe sind nicht erlaubt.

Die vom Landratsamt angemahnte Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser soll ein Kanal gewährleisten. Laut Straßenbauamt gilt bis 15 Meter von der Kreisstraße entfernt ein Bauverbot. Laut Schröder liege der Bestand aber näher an der Fahrbahn.

Nicht umsetzbar ist die Forderung zur Sammelerschließung der Grundstücke. Trotz Brutvorkommen in 500 bis 600 Meter Entfernung sind bezüglich Artenschutz keine Einschränkungen zu erwarten. Der Wald zwischen Straße und Sportplatz bleibt erhalten. Mehrere Gründe sprechen gegen die Aufnahme eines angrenzenden Grundstücks in den Geltungsbereich des Bebauungsplans.

Das Gewerbegebäude soll zur Straße und zum Wald hin eingegrünt werden. Ein Schallgutachten fordert mehrere Maßnahmen um Konflikte mit der Wohnbebauung zu verhindern. Ausgleichsmaßnahmen sollen zum Teil im Rahmen der Gewässerentwicklung erfolgen.

Die Kosten für die Planung trägt der Antragsteller da es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, beantwortete Link eine Frage von Thomas Fiehn. Birgit Helms wollte wissen was passiert, wenn sich in zwei bis drei Jahren ein anderer Betrieb ansiedeln will. Laut Link ist dafür kein Platz, auch gilt die Einschränkung des Sondergebiets für Nachfolger.

Peter Hase, Ortsvorsteher von Buchenberg, fand dies etwas zu einfach. Er befürchtete, beispielsweise im Fall eines Bankrotts, einen Antrag auf Nutzungsänderung und dass dann doch noch eine Kfz-Werkstatt käme. Dann bliebe nur Genehmigung oder Abriss. Das liegt laut Link aber in der Entscheidung der Gemeinde und "ist kein Automatismus". Der Gemeinderat stimmte für die Pläne. Nächster Schritt ist die Offenlage der Planentwürfe.