Psychose nach exzessivem Drogenkonsum: Landgericht spricht 18-Jährigen wegen Schuldunfähigkeit frei.

Königsfeld - Der 18-Jährige, der Ende Dezember vorigen Jahres in Königsberg eine Frau mit einem Messer verletzt und eine andere mit dem Messer bedroht hat, ist jetzt vom Landgericht Konstanz wegen Schuldunfähigkeit von allen Anklagevorwürfen frei gesprochen worden.

Ein psychiatrischer Sachverständiger sprach von einer akuten Psychose, an welcher der 18-Jährige aufgrund exzessiven Drogenkonsums bereits im frühen Jugendalter leide. An jenem Dezembertag sei er aufgrund dieser Erkrankung nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen. Die Fähigkeit, das Unrecht seiner Taten einzusehen, sei stark eingeschränkt, seine Steuerungsfähigkeit völlig aufgehoben gewesen.

Das Gericht folgte dem Gutachten und ordnete wegen der Gefährlichkeit des Angeklagten dessen weitere, zeitlich nicht begrenzte Unterbringung in der Psychiatrie an. Dort wird er bereits seit vier Monaten medikamentös behandelt. Er selbst hatte berichtet, es gehe ihm seither ein wenig besser. Er sehe keine weißen Mäuse mehr und auch die Stimmen, die ihm damals befohlen hätten, er solle einen Menschen töten, höre er derzeit nicht mehr.

Das Urteil entspricht auch den Anträgen, welche die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und der Anwalt der Geschädigten in ihren Plädoyers gestellt hatten. Ein Sachverständiger der Gerichtsmedizin hatte zuvor richtig gestellt, dass es sich bei der Verletzung der 36-jährigen Frau nicht um einen tiefen Stich, sondern um einen Schnitt gehandelt habe, der nicht konkret lebensbedrohlich gewesen sei. Da sich alle Prozessbeteiligten einig waren, dürfte das Urteil rechtskräftig werden.