Der Zankapfel Zinzendorfplatz in Königsfeld. Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder-Bote

Zinzendorfplatz: Umgestaltung entspricht rechtlichen Vorgaben

Königsfeld. Über anderthalb Jahre wurde diskutiert und gestritten. Ein halbes Jahr ruhte das Verfahren. Jetzt hat es die Gemeindeverwaltung schriftlich: Der Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtags hat die Eingabe einer Königsfelder Bürgerin, die sich für eine andere Umgestaltung des Zinzendorfplatzes eingesetzt hatte, abgelehnt.

"Alle erforderlichen Abstimmungen mit den Denkmal- und Naturschutzbehörden sind durchgeführt und dortige Bedingungen für die Umsetzung berücksichtigt worden. Auch wurden alle notwendigen Genehmigungen rechtzeitig eingeholt sowie die rechtlichen Voraussetzungen für eine Förderung gemäß den Städtebauförderungsrichtlinien geschaffen", heißt es in einer Stellungnahme der Ausschussvorsitzenden Beate Böhlen (Grüne).

Die naturschutzrechtliche Prüfung habe ergeben, dass die geplante Fällung der jahrhundertealten Linden auf dem Platz nicht verboten sei. Die Bäume seien weder Naturdenkmale, noch würden durch ihre Fällung artenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt, heißt es weiter. Der Petitionsausschuss kommt daher zu der Einschätzung: "Es liegt in der Planungshoheit der Gemeinde, wie sie die Umgestaltung vornimmt, solange die rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Immerhin hat die Gemeinde die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung in ihre Abwägungen und Entscheidungen einfließen lassen."

Die endgültige Entscheidung trifft letztlich der Landtag. Dieser wird wohl in den nächsten Wochen sein Votum dazu abgeben. In der Regel folgen die Abgeordneten den Empfehlungen des Petitionsausschusses.

Bürgermeister Fritz Link sieht in der Entscheidung des Petitionsausschusses seine Vorgehensweise und die des Gemeinderats bestätigt. "Unsere Entscheidungen folgten Recht und Gesetz und die Einwände der Gegner waren Unzutreffend."

Es werde zwar nicht gelingen gewisse Fraktionen vollends zu überzeugen, er hoffe aber, dass das Ergebnis von allen Seiten akzeptiert und respektiert werde. "Wir haben bei der Entscheidungsfindung Transparenz und Minderheitenschutz gewährleistet. Im Endeffekt war es dann aber eine klare demokratische Mehrheitsentscheidung", sagt Link.

Die Gemeinde werde unmittelbar nach der Entscheidung des Landtags die Ausschreibung starten. Mit der Umgestaltung, so Link, soll dann nächstes Jahr im Februar begonnen werden.