Im gesamten Bereich des Königsfelder Zinzendorfplatzes gilt ab sofort das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Damit will die Gemeinde eine Brandkatastrophe wie 2009 in der Altstadt von Villingen verhindern. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder-Bote

Link: keine Abbrennen an Silvester auf dem Zinzendorfplatz / Gebäude sollen geschützt sein

Von Hans-Jürgen Kommert

Königsfeld. Auf dem Zinzendorfplatz gilt ab sofort ein Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Über Hintergründe informiert auf Anfrage Bürgermeister Fritz Link.Ausgelöst durch eine Silvesterrakete gab es zum Jahreswechsel 2008/2009 es in der Villinger Altstadt, am Münsterzentrum, einen Großbrand. Ähnlicher Fall in Tübingen: ein historisches Fachwerkhaus in der Altstadt geriet in Brand.

"Nur durch vehementen Einsatz der jeweiligen Feuerwehren ist bei diesen beiden Bränden Schlimmeres verhütet worden", sagt Bürgermeister Link. Einen historischen Ortskern mit den Gebäuden, die teils seit der Gründung Königsfelds zu Beginn des 19. Jahrhunderts erbaut wurden, besitzt auch der Kurort. "Wir haben uns aus den bereits genannten Gründen durchgerungen, im historischen Ortskern ein allgemeines Verbot zum Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern der Klasse II auszusprechen", erklärt Link. Kleinfeuerwerke sind Raketen, Knallkörper oder so genannten Batterien, die mehrere Elemente verschießen. Das Verbot besteht außerhalb der jetzigen Verbotszeit sowieso schon. "Wir haben uns nun dazu entschlossen, auch die beiden eigentlich erlaubten Tage innerhalb eines genau ausgewiesenen Bereiches komplett zu verbieten", äußerte sich der Bürgermeister.

Besonders gefährdet sieht Link mit dem Gemeinderat die Gebäude um den Zinzendorfplatz, die als Ensemble denkmalgeschützt sind. Hier stünden die Gebäude aus der Gründerzeit teils sehr nahe beieinander, vor allem aber ist es ihre bauliche Beschaffenheit, die die Verantwortlichen der Gemeinde zu diesem Schritt bewog. Insbesondere sei es die aufwändige Bauweise mit Verschalungen, Balkonen und Verzierungen aus Holz, die ein deutlich erhöhtes Brandrisiko darstellten.

Entscheidung kommtKirche zugute

"Die Brandgefahr geht nicht in erster Linie aus dem verbauten Fachwerk hervor; vielmehr sind es die vielen Möglichkeiten, durch die ein Feuerwerkskörper zum Eindringen in ein solches Haus unvermeidlich hat. Schlecht sitzende Ziegel und Verwahrungen zählen ebenso dazu wie Dachläden oder Lüftungsöffnungen an Traufen oder Ortgängen dazu", erläuterte der Bürgermeister.

"Daneben tragen wir mit dem Verbot auch der traditionellen evangelischen Liturgie der Brüdergemeine Rechnung", ergänzte Link. Denn die sehe vor, von 23.30 Uhr bis Mitternacht einen Gottesdienst abzuhalten, direkt danach finde ein musikalisches Neujahrsblasen auf dem Zinzendorfplatz statt. Der Bürgermeister macht darauf aufmerksam, dass laut Satzung eine Umgehung des Verbots ein Bußgeld von bis zu 50 000 Euro nach sich ziehen kann.