Die Feuerwehr in Königsfeld rückt bei Großschadensfällen nicht allein aus, sondern ist auf Stützpunktwehren angewiesen Foto: Vaas Foto: Schwarzwälder-Bote

Vertrag für Überlandhilfe der Feuerwehren im ganzen Kreis liegt vor / Gemeinderat begrüßt Regelung

Von Stephan Hübner

Königsfeld. Über einen Vertrag, der die Kosten für herbeigerufene Feuerwehren aus Nachbargemeinden regelt, hat der Königsfelder Gemeinderat entschieden.

Bürgermeister Fritz Link wies auf das für die nächsten Jahre anstehende gewaltige "Investitionsprogramm" der Gemeinde im Feuerwehrwesen hin. Trotzdem bestehe bei Großschadensfällen die Verpflichtung, Stützpunktwehren insbesondere in St. Georgen zu alarmieren. Bei der großen Brandlast im Kernort sei oft die Drehleiter für Brandbekämpfung und Menschenrettung nötig.

Laut Feuerwehrgesetz musste bereits bisher die anfordernde Gemeinde Kostenersatz an die entsendende Kommune bezahlen. Früher wurde dies oft nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit gewährt. Die Rechnungsprüfungsvorgaben forderten zwar die Bezahlung, eine einheitliche Regelung gab es aber nicht. Maßgebend waren daher die Kostensätze der Gemeinden und sonstige Vereinbarungen. Mit St. Georgen gab es laut Link ein gutes partnerschaftliches Einvernehmen. Jetzt haben sich alle Kommunen des Landkreises darauf geeinigt, einheitliche Pauschalsätze festzusetzen.

Dies wirkt sich für Königsfeld im Vergleich zur bisherigen Regelung günstiger aus. Link nannte die Änderung eine Hilfestellung für Kommandant oder Bürgermeister. Beide müssten im Brandfall in der Lage sein, die entsprechenden Ressourcen anzufordern. Die Rettung von Menschen oder Hab und Gut stehe an erster Stelle.

Bisher stimmten laut Link alle Kommunen außer Villingen-Schwenningen zu, in der Doppelstadt gibt es offenbar noch Bedenken. "Wir sind der Auffassung, dass sich entweder alle auf einen Vertrag wie er jetzt vorgeschlagen ist einigen, oder er kommt eben wieder nicht zustande."

Bernd Möller fand den Vertrag gut, insbesondere dass die Ersatzleistung unabhängig ist von der Einsatzdauer. Laut Link beziehen sich die Pauschalsätze nur auf Fahrzeuge. Das Personal wird weiter nach Stunden abgerechnet. Der Gemeinderat stimmte dem Vertrag zur Regelung der Kosten der Überlandhilfe im Rahmen des Feuerwehrgesetzes zu.