Gremium unterstützt Vorgehen gegen eine Änderung des Betriebsreglements am Airport Zürich

Von Stephan Hübner

Königsfeld. Gegen eine Änderung des Betriebsreglements am Flughafen Zürich sprach sich der Gemeinderat aus.

Es sei schon beispielhaft, wie ein fremder Saat versuche den im eigenen Land produzierten Lärm exterritorial, zu entsorgen, meinte Bürgermeister Fritz Link. Eine weitere Änderung der Durchführungsverordnung solle im Wege einer Salami-Taktik über die Hintertür erreichen, was der gescheiterte Staatsvertrag nicht zulasse.

Die im Juni 2014 eingeführte GPS-Navigation ermögliche Flugzeugen Anflüge ohne Rücksicht auf Deutschland, entlang der deutschen Staatsgrenze, über deutsches Hoheitsgebiet, im schlimmsten Fall über den Schwarzwald-Baar-Kreis. Königsfeld liege in der Kurve über Villingen-Schwenningen.

Die beabsichtigte weitere Änderung des Betriebsreglements würde dazu führen, dass ohne jede Beschränkung ein Großteil des Fluglärms in die hiesige Region verlagert würde. Flugzeuge würden über den Landkreis Konstanz und den Schwarzwald-Baar-Kreis geführt werden.

Bürger und Parlamente seien aufgefordert, sich durch Einsprache zur Wehr zu setzen. Es gehe darum, eine Region politisch zu mobilisieren. Die Bundesrepublik und besonders der Verkehrsminister sollten endlich wahrnehmen, dass Bevölkerung und Kommunen in Süddeutschland es nicht hinnehmen, dass die Schweiz versuche, auf Kosten des Nachbarlandes ihren Flughafenlärm zu exportieren. Wer einen Flughafen betreue müsse dafür sorgen, dass sämtliche Flugverfahren auf seinem Hoheitsgebiet stattfinden. Hier dürfe die Bundesregierung nicht nachgeben.

Der Schwarzwald-Baar-Kreis sei eine der wichtigsten Fremdenverkehrsregionen Deutschlands. Von Hotzenwald und Bodenseeraum bis Donaueschingen und der Baar werde das Gebiet massiv mit einem Lärmteppich überzogen. Zur Zeit werde schon tiefer geflogen als erlaubt und Flugflächen nicht eingehalten.

Link verwies auf eine Resolution des Kreistags und verlas ein Schreiben der Gemeinde. Ziel ist die Einhaltung der Stuttgarter Erklärung mit nicht mehr als 80 000 Flugbewegungen und Einhaltung der Sperrzeiten.

Die Einsprache fordert, die Änderung des Betriebsreglements nicht zu genehmigen oder den Antrag zu unterbrechen, bis die Voraussetzungen für den Vollzug des Betriebsreglements auf deutschem Hoheitsgebiet vorliegen. Auch geht es außerdem um drei Forderungen. Die Flugfläche 150 für landende und überfliegende Flugzeuge auf deutschem Hoheitsgebiet soll zu keinem Zeitpunkt unterschritten werden. Alle Flugzeuge die ab 20 beziehungsweise 21 Uhr auf den Pisten 14 und 16 oder nach Norden starten, sollen spätestens sechs Kilometer vor der deutschen Grenze abdrehen. Wobei Mindestflughöhen der deutschen Durchführungsverordnung zu beachten sind. Zudem soll der Bau von Schnellabrollwegen auf eigenes Risiko des Flughafenbetreibers erfolgen und keine präjudizierende, das heißt eine Art Gewohnheitsrecht aufbauende, Wirkung in Bezug auf Flugverfahren haben.

Der Gemeinderat stimmte der Einsprache zu.