Gemeinderat beschließt Erhöhung / Selbstausbringung auf Feldern nicht mehr erlaubt

Von Stephan Hübner

Königsfeld. Eine Änderung der Entsorgungssatzung für Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben beschloss der Gemeinderat. Dabei ging es um die moderate Erhöhung der Gebühren.

Entsprechend der von Landkreistag und Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft beschlossenen Entgeltanpassung hebt die Firma Alba Schwarzwald ihre Preise um 3,28 Prozent an. Zu Mehrkosten führt auch die Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 1,51 Euro pro Kubikmeter auf 1,75 Euro. Auch war eine Anpassung der Kalkulationsmenge bei geschlossenen Gruben von 66,5 auf 300 Kubikmeter notwendig.

Der Anstieg ergab sich laut Kämmerin Irmgard Kern, weil seit 2011 eine Selbstausbringung des Klärschlamms aus geschlossenen Gruben auf Felder nicht mehr zulässig ist.

Als Kalkulationsgrundlagen dienten 44 Kleinkläranlagen beziehungsweise 14 geschlossene Gruben, deren Inhalt vom Unternehmen Alba entsorgt wird. Bei 21 Kleinkläranlagen und zwei geschlossenen Gruben geschieht dies durch die Inhaber selbst.

Die Entsorgungsgebühren pro Kubikmeter ändern sich wie folgt. Benutzungsgebühr für Kleinkläranlagen von 45,99 auf 50 Euro, für geschlossene Gruben von 25,75 auf 24,90 Euro. Für Selbstentsorger von Kleinkläranlagen von 23,18 auf 25 Euro, von geschlossenen Gruben von 2,52 auf 2,90 Euro.

Die Zuschläge für Schmutzwasserbeseitigung erhöht sich für Kleinkläranlagen von 23,34 auf 24 Euro, für geschlossene Gruben von 22,20 auf 23 Euro, für Reinigungsleistungen von 2,47 auf 2,55 Euro und für die Verlegung von Schlauchleitungen von 3,69 auf 3,81 Euro.