Gut besucht war der interessante Vortrag im Christoph-Blumhardt-Haus, den Beatrix Geiselmann von der "Beratungsstelle Leben und Wohnen im Alter" in Oberstdorf für pflegende Angehörige gab. Foto: Kommert Foto: Schwarzwälder-Bote

Vortrag für pflegende Angehörige

Von Hans-Jürgen Kommert

Königsfeld. Einen besonderen Gast hatten die pflegenden Angehörigen bei der Tagespflege im Christoph-Blumhardt-Haus in Königsfeld: Die Leiterin der Tagespflege, Bernadette Holzer, stellte mit Beatrix Gaiselmann von der "Beratungsstelle Leben und Wohnen im Alter" in Oberstdorf eine Referentin vor, die den Pflegenden "Verbesserte Leistungsansprüche für die häusliche Pflege" näherbrachte.

Wichtig sei es, in der Pflege nicht allein zu sein, sich Auszeiten nehmen zu können. Das sei durch Leistungen möglich: Pflegegeld und Pflegesachleistungen seien Hilfen für Angehörige, Tagespflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Betreuungsleistungen ergänzten dies. Pflegegeld, abhängig von der Pflegestufe, sei keine Bezahlung, sondern eine Aufwandsentschädigung, die Sachleistung sei die Dienstleistung durch den Pflegedienst, dazu komme die Leistung der Tagespflege. Verhinderungspflege (beispielsweise durch Nachbarn) könne stundenweise angesetzt werden, die Kurzzeitpflege (stationär) entlaste im Krankheitsfall. Diese Leistungen können kombiniert werden. Sie werden mit jährlich bis zu 1612 Euro vergütet. Dazu gebe es die Entlastungsleistung, die monatlich berechnet werde.

Neu festgelegt wurden die Pflegestufen, Demenz führt zu einer höheren finanziellen Leistung (außer in Stufe 3). Kombinierbar sind Leistungen – so wird bei ausschließlich häuslicher Pflege das Pflegegeld voll ausbezahlt – bei Inanspruchnahme eines zusätzlichen Pflegedienstes wird das zum Teil angerechnet. Bis zum Erreichen des Sachleistungsanspruchs kann der Pflegedienst die volle Pflege übernehmen. Ebenfalls möglich, zunächst ohne Anrechnung, ist zur Entlastung eine zusätzliche Unterbringung in der Tagespflege. "Bei Tagespflege und dem zusätzlichen Einsatz eines Pflegedienstes bleibt der volle Sachleistungsanspruch erhalten", betonte Gaiselmann.

Am Ende gab es einen Ausblick auf das Pflegestärkungsgesetz ab 2017. Ein neues Begutachtungsassessment bei Demenz legt den Fokus auf Fähigkeiten, nicht mehr auf Krankheitsbilder. Acht Module werden begutachtet, aus denen sich der Pflegegrad ergibt. Anders als bisher soll bereits ab zehn Wochenstunden Pflege ein Ausgleich für die künftige Rente des Pflegenden bezahlt werden.