Schöffengericht sieht beim Angeklagten nach acht Eintragungen im Zentralregister keine günstige Sozialprognose

Von Florian Hahnel

Königsfeld/VS-Villingen. Laut Anklage geht der Anfang des Jahres in Königsfeld verübte Einbruch in eine Gaststätte auf das Konto eines justizbekannten jungen Mannes. Der 24-Jährige wurde nun zu 13 Monaten Haft verurteilt.

Vor dem Villinger Schöffengericht machte der Angeklagte keine Angaben zur Sache. Der betroffene Gastwirt identifizierte den Beschuldigten aber "tausendprozentig". "Er war’s, ganz sicher", bekräftigte der Gastronom im Hauptverfahren.

Der Täter drang in den frühen Morgenstunden in die Gaststättengarage ein und wurde schließlich vom Wirt gestellt, laut den Ermittlungen setzte der junge Mann auch noch Reizgas ein. "Ich wohne über dem Betrieb und hörte wiederholt Geräusche. Schließlich sah ich, dass die Garagentür aufstand", sagte der Gastronom während seiner Vernehmung, auch seine Bedienung war wegen des ungebetenen "Besuchers" wach geworden.

In der Garage kam es zur ersten Konfrontation zwischen Wirt und dem 24-Jährigen. Nach Einsatz des Reizgases lieferte sich das Duo eine Verfolgung um ein parkendes Auto. "Dann lief er ganz weg. Nein, ich habe durch das Reizgas keine bleibenden Schäden, der Sachschaden am Gebäude ist relativ gering", erklärte der 42-jährige Gaststätten-Pächter.

Im Zuge seiner Vernehmung atmete ein Polizeibeamter tief durch. Er kenne den Angeklagten quasi seit dessen Kindheit und habe geglaubt, dieser packe es irgendwann doch noch einmal. "Zuletzt aber war praktisch jede Nacht etwas", argwöhnte der Ordnungshüter. Auf das Konto des 24-Jährigen sollen auch zwei Einbrüche in St. Georgen sowie die Autofahrt mit einem gestohlenen Kennzeichen gehen. Zudem wird der Mann mit dem zurückliegenden Einbruch in den Donau-eschinger Bahnhofskiosk in Verbindung gebracht.

Laut Amtsrichter Christian Bäumler ist der 24-Jährige, der acht Eintragungen im Zentralregister aufweist, im Villinger Gericht "bis dato ein und aus gegangen", eine günstige Sozialprognose könne nicht erstellt werden. "Ich denke auch, er wird aufgrund seiner Persönlichkeit weitere Straftaten begehen", meinte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.