Das Kartellamt will hart bleiben und verlangt Änderungen in der Forststruktur in Baden-Württemberg. Foto: Symbolfoto: Deck

Auswirkungen des Kartellamtsbescheids werden sich nach Einschätzung von Ewald Elsässer im Rahmen bewegen.

Mittleres Kinzigtal - Das Bundeskartellamt hat in einem Zwischenbescheid härtere Auflagen für die Holzvermarktung in Baden-Württemberg verlangt. Für die Waldbesitzer und Kommunen geht der Leiter des Amts für Waldwirtschaft, Ewald Elsässer, von steigenden Kosten aus.

"Das Kartellamt hat in seinem Zwischenbescheid fast noch härter reagiert und hat darin nicht nur zur Auflage gemacht, dass hoheitliche Aufgaben und fortwirtschaftliche Dienstleistung funktional sauber getrennt werden müssen", erläutert Elsässer auf Anfrage des Schwarzwälder Bote Kinzigtal. "Es hat parallel noch ein zweites Verfahren wegen eines Falls in Brandenburg gegeben, in dem nun verlangt worden ist, dass die Dienstleistungen im Wald kostendeckend abgerechnet werden müssen", so der Forstwirt.

"Für die Strukturen im Ortenaukreis erwarte ich eigentlich keine großen Veränderungen", sagt der Leiter des Amts für Waldwirtschaft, obwohl sich natürlich die kostenmäßigen Rahmenbedingungen für die Forstwirtschaft schon verändern dürften. "Wir haben 2006 bereits die Reviere soweit entflochten, dass Staatswald auf der einen Seite und Privat- und Gemeindewald getrennt sind. Bis auf einen Bereich in Fischerbach ist das bereits geschehen, und dieser eine Fall lässt sich problemlos klären", glaubt der Leiter des Kreisforstamts.

"Es könnte sein, dass die Betreuung des Gemeindewalds organisatorisch anders gefasst werden muss und die Gemeinden sich in Form eines Zweckverbands neu formieren, wie sie dies zum Beispiel im Bereich des Abwassers bereits getan haben", so Elsässer. Eine andere Frage ist, ob das zuständige Ministerium bei seiner abschließenden Stellungnahme im September organisatorische Veränderungen ins Auge fasst oder nicht. "Es werden da verschiedene Möglichkeiten diskutiert", weiß Elsässer. Der Staatswald könnte entweder bei den Kreisforstämtern verbleiben oder möglicherweise künftig zentral von Stuttgart aus verwaltet werden.

"Für den Privatwald wird sich wahrscheinlich nur bei den Gebühren etwas ändern. Ich erwarte, dass die Preise von jetzt einem bis zwei Euro pro Festmeter auf etwa das Doppelte ansteigen werden", glaubt Elsässer. "Wir müssen uns künftig bei der Organisation des Forstbetriebs fragen, welche Leistungen der Förster für den Waldbesitzer und welche er für die Gesellschaft erbringt", macht er auf die vom Kartellamt aufgeworfene Fragestellung aufmerksam.

"Wahrscheinlich wird es für die Privatwaldbesitzer stärker modular geprägte Modelle geben, bei denen der Waldbesitzer auswählen kann, welche Leistungen er kostenpflichtig in Anspruch nehmen will und welche er lieber selbst übernimmt", glaubt Elsässer.

Aber auch für die Gemeinden wird sich einiges ändern: Im Frühjahr hatte Wolfachs Bürgermeister Gottfried Moser massive Nachteile für die Kommunen befürchtet, die nur relativ kleine Waldflächen ihr Eigen nennen. Zwar hat sie Stadt an Wolf und Kinzig immerhin rund 800 Hektar eigenen Forst, aber in den Fachgremien waren fast nur große kommunale Waldeigentümer mit Flächen von 2000 Hektar und mehr vertreten. "Auch für die Gemeinden werden forstliche Dienstleistungen teurer werden", glaubt Elsässer. "Allerdings zahlen die Gemeinden im Vergleich zu den Privatwaldbesitzern schon jetzt andere Preise, die in etwa bei 70 bis 80 Prozent der tatsächlichen Kosten liegen. Also werden hier die Steigerungen nicht so stark ins Gewicht fallen", glaubt der Leiter des Amts für Waldwirtschaft.

"Ursprünglich war vorgesehen, dass die Änderungen schon zum Jahreswechsel 2015 greifen sollen. Inzwischen ist aber deutlich geworden, dass die Verhandlungen wahrscheinlich länger dauern werden. Es sind sogar schon Zeiträume von 2017 genannt worden, aber was am Ende herauskommen wird, ist noch nicht abzusehen", sagt Ewald Elsässer.