Zwar wurde der Schutz der Verbraucher beim Buchen von Reisen im Internet schon verbessert, aber dennoch kann einiges schief gehen. Foto: ZEV

 Lieber zweimal überprüfen: Sieben Ratschläge, damit beim Buchen der Urlaubsreise im Internet nichts schief geht.

Kehl - Wer seinen Urlaub über ein europäisches Online-Reiseportal buchen möchte, muss trotz umfassendem Schutz auf eine ganze Menge achten. Die Kehler Experten des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz (ZEV) erklären auf was.

Der Schutz von Verbrauchern bei Online-Buchungen sei in der Europäischen Union verbessert worden: Preise müssen klar und deutlich ausgewiesen werden. Zusatzkosten fürs Bezahlen dürfen nur in Rechnung gestellt werden, soweit sie beim Unternehmen tatsächlich anfallen. Ohnehin muss mindestens ein gängiges Zahlungsmittel kostenlos verfügbar sein. Und auch voreingestellte Häkchen, die Verbraucher auf Online-Portalen erst wegklicken müssen, sind mittlerweile verboten. Dennoch sei Vorsicht geboten: versteckte Kosten, abweichende Flugdaten oder lange Bearbeitungszeiten würden den Reisespaß oft verderben.

Die Kehler Verbraucherschützer raten, vor der endgültigen Buchung unbedingt noch mal den Preis zu prüfen. Denn: Er könnte sich nachträglich erhöht haben, etwa falls eine voreingestellte Zahlungsart geändert wurde. Zudem sollte der Endpreis beim Reiseportal mit dem Angebot auf der Internetseite der Fluggesellschaft gegengeprüft werden.

 Nochmal gecheckt werden sollten auch die Flugdaten. Sie könnten sich bei der Suche nach dem günstigsten Angebot verändert haben. Reisende sollten langfristig planen und Bearbeitungszeiten, Rückfragen sowie Verzögerungen in Zusammenhang mit dem Bezahlvorgang einplanen. Umbuchungen, Namensänderungen oder ähnliches benötigten oft viel Zeit.

Verbraucher sollten sich nicht künstlich unter Druck setzen lassen. Viele Buchungsportale bauten diesen auf, indem sie ein nur noch reduziertes Angebot oder eine große Nachfrage hervorheben.

Das E-Mail Postfach und der Spam-Ordner sollten im Auge behalten werden. Nur so erführe der Kunde, wenn es zu Änderungen beim Flug käme. u Bei Zusatzleistungen sollten Verbraucher genau hinschauen und sorgfältig prüfen, was enthalten ist und was nicht. Etwa: Werden bei Stornierung nur die Kosten des Onlineportals oder auch die Flugkosten ersetzt? u Falls die Flugroute geändert werden soll, geht das oft nur in einem gewissen Zeitraum. Meist kann auf einen späteren oder früheren Flug für die ursprüngliche Route umgebucht werden.

Wenn die Buchung storniert werden soll, sollten die Betroffenen das direkt über die Fluggesellschaft machen. Denn: Flugbuchungsportale berechnen bei der Stornoanfrage oft Bearbeitungskosten.

Sollte es vor Ort, im Urlaub zu Schwierigkeiten kommen, bietet das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz die ECC-Net Travel-App als Helfer an. Ob Mietwagen, Flug oder Hotelzimmer, die Applikation informiert kostenlos und konkret über die Rechte als Verbraucher in Europa. Zudem nennt sie die wichtigsten Sätze, die bei Urlaubskonflikten benötigt werden, in 25 europäischen Sprachen, teilen die Entwickler aus Kehl mit.

Weitere Informationen: www.eu-verbraucher.de