Die Kehler Polizei hatte in der Nacht auf Samstag viel zu tun. Symbolfoto: Deck Foto: Schwarzwälder-Bote

Einsatzbericht: Kehler Beamten beklagen "schlechte Verkehrsmoral" / Zwei Autofahrer ohne Führerschein

Kehl (red/fx). Die Kehler Polizei hat in der Nacht auf Samstag feststellen müssen, wie schlecht es um die Verkehrsmoral einiger Autofahrer bestellt ist. Innerhalb von elf Stunden wurden sieben alkoholisierte Personen aus dem Verkehr gezogen.

Es begann um 18.40 Uhr, als in der Römerstraße ein 44-Jähriger einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Die Beamten hatten "deutlichen Alkoholgeruch" wahrgenommen, was ein Atemalkoholtest bestätigte: Knapp 1,5 Promille hatte der Mann im Blut. Gegen 20.40 Uhr fiel einer anderen Streifenbesatzung ein Quad auf, dessen Fahrer – über 70 Jahre alt – deutlich mehr als 1,5 Promille intus hatte. Kurz vor 22 Uhr ging der Polizei ein 42-Jähriger ins Netz, der mit 1,6 Promille unterwegs war.

Erstaunt zeigte sich laut Polizei kurz nach Mitternacht ein 38-jähriger Autofahrer, der eigenen Angaben zufolge nur ein Bier getrunken hatte, dass das Testgerät eine Atemalkoholkonzentration von 1,3 Promille anzeigte. Deutlich mehr als nur ein Bier hatte wohl auch ein Autofahrer konsumiert, den die Polizei um 1.30 Uhr kontrollierte und auf einen Promillewert von mehr als 1,6 kam. Seinen Führerschein, so die Polizei, verliert der Autofahrer, der Beamten gegen 2.35 Uhr mit mehr als 1,2 Promille aufgefallen war, nicht. Er hat nämlich keinen.

"Glück" dürfte gegen 5.50 Uhr ein 28-jähriger Autofahrer gehabt haben. Bei ihm wurde nämlich "nur" ein Atemalkoholwert von knapp mehr als einem Promille festgestellt. Es sei denn, die Untersuchung seiner Blutprobe ergibt eine Alkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille. Dann erwartet auch ihn eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Zumindest über einen Entzug seiner Fahrerlaubnis müsse auch er sich keine Gedanken machen. Denn auch er sei nämlich nicht im Besitz eines Führerscheins.

Anzumerken, schreibt die Kehler Polizei in ihrem Bericht abschließend, sei, dass die genannten Verstöße keineswegs im Rahmen einer stationären Kontrolle, sondern bei der normalen Streifentätigkeit an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet festgestellt wurden.