Vor dem Schwurgericht am Landgericht Offenburg muss sich ein Mann aus Kehl wegen Totschlags verantworten. Foto: Achnitz

Schwurgericht verhandelt wegen Totschlags. Frage nach Affekt oder Vorsatz bestimmt das Urteil.

Offenburg - Vor dem Landgericht in Offenburg hat am Montag der Prozess gegen einen Mann aus Kehl begonnen, der seine Lebensgefährtin getötet haben soll. Die Richter müssen nun klären, ob dies vorsätzlich oder im Affekt geschehen ist.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem in Straßburg geborenen Angeklagten vor, im Oktober des vergangenen Jahres seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Kehl mit einem Messer getötet zu haben. Den Ermittlungen zufolge soll es in der Tatnacht zwischen dem Angeklagten und seiner Partnerin aus übertriebener Eifersucht zu einem heftigen Streit gekommen sein. Im Zuge der Auseinandersetzung soll er sein späteres Opfer erst gewürgt und geschlagen und anschließend erstochen haben. Zwei der drei gemeinsamen Kinder des Paares seien während der Tat anwesend gewesen und könnten das Geschehene bezeugen.

Noch in derselben Nacht sei der als Schreiner tätige Mann mit allen drei Kindern nach Niebüll in Schleswig-Holstein zu den Großeltern der Kinder gefahren. Dort auch habe er am nächsten Tag festgenommen werden können, nachdem die Kinder ihrer Oma von den nächtlichen Erlebnissen erzählt hatten. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft. Er bestreitet, dem Opfer die Stichverletzungen vorsätzlich beigebracht zu haben. Es habe in ihm "gekocht" und er sei "explodiert": "Ich wusste nicht mehr, was ich mache", sagte er vor dem Schwurgericht aus.

Am ersten Verhandlungstag referierte der Angeklagte zunächst seine Lebensgeschichte, vor allem die gemeinsam mit dem Opfer verbrachte Zeit. Anschließend wurden als Zeugen die involvierten Polizeibeamten sowie eine Arbeitskollegin und Freundin der Toten befragt.

Demnach hat sich das nicht verheiratete Paar 2002 in Karlsruhe kennengelernt, nach 2004 in den Vogesen gelebt und seit 2006 in einer Wohnung in Kehl. Die drei gemeinsamen Kinder sind minderjährig. Seit dem vergangenen Sommer habe sich die in der Kinderbetreuung tätige Frau immer wieder mit Trennungsgedanken beschäftigt, sagte die Kollegin aus.

Grund dafür könnten, so vermutet es der Staatsanwalt, die Eifersucht und der Kontrollwahn des Angeklagten gewesen sein. Dazu konnte die Zeugin, die das Paar seit vielen Jahren kennt, allerdings nichts Bestätigendes aussagen – auch nicht dazu, dass das Opfer möglicherweise im Spätsommer einen anderen Mann kennengelernt hatte.

Totschlag aus Eifersucht oder im Affekt?

Der Kontakt zu diesem Mann sei jedenfalls der Anlass für den heftigen Streit in der Tatnacht gewesen. Nachdem seine Lebensgefährtin nichts über diese Beziehung erzählen wollte und auch den Blick in ihr Handy verweigerte, seien beide handgreiflich geworden, sagte der Angeklagte aus.

Als die Frau schließlich aus dem Schlaf- in das Badezimmer geflohen sei, habe er aus der Küche ein Messer geholt und sei ihr dann dorthin gefolgt. Im Affekt habe er ihr dort das Messer in den Bauch gestoßen und erst dann gemerkt, dass durch den Lärm zwei der Kinder aufgewacht waren und dabei standen.

Unmittelbar nach der Tat sei er mit ihnen nach Norddeutschland gefahren. Ein Anruf der Schwiegermutter bei der Polizei in Kehl hatte dann zur Auffindung der Toten in der Wohnung geführt.

Die heute befragte Freundin der Toten erhob keine Vorwürfe gegen den Angeklagten. "Ich hätte das nie gedacht", sagte sie, und: "Die Kinder haben das jetzt auszubaden", auch wenn es ihnen bei den Großeltern gut gehe.

Heute ab 8.30 Uhr sowie an drei Verhandlungstagen im Mai sollen weitere Zeugen vernommen werden, um die Umstände, die zum Totschlag geführt haben, zu erhellen. Außerdem sollen eine Gerichtsmedizinerin Einzelheiten zur Ausführung der Tat und ein Psychologe die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten erläutern. Nach den Plädoyers wird das Urteil für Freitag, 5. Mai, erwartet.